Nein zu Stimmrechtsalter 16
Im Frühjahr 2018 beschloss eine knappe Mehrheit des Zuger Kantonsrates, bestehend aus CVP, GLP, SP und ALG, die Einführung von Wahl- und Abstimmungshilfen für junge Erwachsene zwischen dem 18. und 25. (!) Lebensjahr.

Abstimmungen und Wahlen seien für jungen Erwachsene schlicht zu «kompliziert» und zu «juristisch», so der damalige Tenor. Oder um es mit anderen Worten zu sagen, wurde mit der Schaffung dieser Wahl- und Abstimmungshilfen die politische Urteilsfähigkeit von 25Jährigen in Frage gestellt. Jetzt, knapp zwei Jahre später, fordert die gleiche politische Ecke die Einführung des Stimmrechtsalters 16.
Wo bitteschön ist da die Logik? Die SVP jedenfalls kann dieser Mitte-Links-Logik nicht folgen. Es gibt keinen Grund, die bewährten Spielregeln unserer demokratischen Mitwirkungsrechte zu ändern. Politische und zivilrechtliche Mündigkeit sollen auch künftig Hand in Hand gehen und bei 18 Jahren liegen.
Michael Riboni, SVP-Kantonsrat, Baar