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Nein zum Ausländerstimmrecht

In ihrer Vernehmlassung zur Teilrevision des Gemeindegesetzes spricht sich die SVP Kanton Zug gegen das Ausländerstimmrecht aus. Das Schweizer Bürgerrecht muss nach Auffassung der SVP Kanton Zug auch in Zukunft Voraussetzung für die demokratischen Mitbestimmungsrechte, auch auf Gemeindeebene, sein.

Die Erteilung des Stimmrechts an Ausländer bärge angesichts der durch die Personenfreizügigkeit herrschenden Masseneinwanderung die Gefahr, dass die Schweizer Bürger in ihrer eigenen Wohngemeinde durch Ausländer in die Minderheit versetzt würden.

Diese Vorstellung ist für die SVP unerträglich. Sie ist dezidiert der Auffassung, dass die ausländischen Mitbürgerinnen und Mitbürger den Prozess der Einbürgerung zuerst absolvieren sollen, bevor sie mit umfassenden Mitbestimmungsrechten ausgestattet werden. Das Stimm- und Wahlrecht soll das Ziel bzw. die Belohnung für einen gelungenen Integrationsprozess sein. Das Stimm- und Wahlrecht vorauseilend, in der Hoffnung auf eine motivierende Integrationswirkung, zu vergeben, ist für die SVP verfehlt. Sie erinnert auch daran, dass ein Stimmberechtigter mit Schweizer Bürgerrecht ein viel grösseres Interesse an einem sorgsamen Umgang mit den Gemeindefinanzen als ein Stimmberechtigter ohne Schweizer Bürgerrecht hat.

Bezüglich der Finanzaufsicht beantragt die SVP Kanton Zug, die alte Fassung zu belassen. Die Einführung einer jährlichen Überprüfung der Gemeindebudgets und –jahresrechnungen durch die Direktion des Innern schwächt die Autonomie der Gemeinden. Die bisherige Fassung des Gesetzes, die ein Eingreifen des Regierungsrates bei Verstössen gegen die gesunde Finanzverwaltung vorsieht, reicht aus. Sie ist verhältnismässig und belässt den Gemeinden ihren Spielraum.

Das gilt auch für den vorgeschlagenen Genehmigungsvorbehalt von gemeindlichen Satzungen und Reglementen, der in die Autonomie der Gemeinden eingreift, weshalb es richtig ist, diesen Vorbehalt nur in einem formellen Gesetz zu erlassen. Die neue Formulierung, die den Genehmigungsvorbehalt im „kantonalen Recht“ vorsieht, ermöglichte es dem Regierungsrat, auf dem Verordnungsweg weitere Genehmigungsvorbehalte einzuführen. Weil damit der Gesetzgeber umgangen werden könnte, lehnt dies die SVP Kanton Zug aus demokratischen Gründen und aus Gründen der Gemeindeautonomie ab.

Zudem hält die SVP Kanton Zug fest, dass die Kinderbetreuung keine Staatsaufgabe ist. In dieser Meinung sieht sie sich durch das Stimmvolk gestützt, das kürzlich HarmoS, das eine ausgeprägte staatliche Einmischung in die Betreuung und Erziehung vorsah, abgelehnt hat. In einigen Gemeinden wurde HarmoS sogar massiv verworfen, und es wäre nicht korrekt und auch unredlich, diese Entscheidung des Souveräns nun durch drei zusätzliche Worte im Gesetz zu hintertreiben.

Die familienergänzende Kinderbetreuung ist zudem mit erheblichen Kosten verbunden und kann von kleineren Gemeinden nicht finanziert werden. Kinder werden im Kanton Zug bereits hervorragend betreut, und für zusätzliche Begehrlichkeiten steht ein umfangreiches privates Angebot zur Verfügung.

Manuel Brandenberg, Zug
Kantonsrat, Präsident SVP Kanton Zug
7. November 2011

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