Nein zum EU Waffengesetz
Ende September hat der Bundesrat seinen Vorschlag zur Umsetzung der EU-Waffenrichtlinie in die Vernehmlassung geschickt. Ende Oktober hat sich die sicherheitspolitische Kommission des Nationalrates mit der Vorlage auseinandergesetzt.
Die SVP lehnt die vom Bundesrat vorgeschlagene Umsetzung der EU-Waffenrichtlinien ab. Pragmatische Lösungen sehen anders aus. Der bundesrätliche Vorschlag macht aus legalen Waffenbesitzern faktisch Halter von verbotenen Waffen, die nur mit einer Ausnahmebewilligung erworben werden können. Die Versprechen, die der Bundesrat den Waffenbesitzern bei der Abstimmung zum Schengenbeitritt gegeben hatte, werden so zu leeren Phrasen.
Die SVP kann sich mit dem Gesetzesentwurf nicht einverstanden erklären. Der Bundesrat hat seinen Handlungsspielraum nicht ausgenutzt und lässt zudem der späteren Verordnung viel zu viel Spielraum in der Umsetzung. Bei der Vorgabe der EU handelt es sich um eine Richtlinie, welche die Mitgliedstaaten akzeptieren müssen. Das gilt auch für die Schweiz als Unterzeichnerin des Schengen-Abkommens. Die Art der Umsetzung von Richtlinien der EU liegt aber im Ermessen der einzelnen Staaten. Hier besteht Spielraum und die SVP erwartet vom Bundesrat, dass er diesen nutzt.
Wo bleibt die pragmatische Umsetzung?
Der Bundesrat hatte den Waffenbesitzern eine pragmatische Umsetzung versprochen. Gehalten hat er das Versprechen mit dem vorliegenden Entwurf aber nicht. So sind neu Erwerber eines halbautomatischen Gewehrs (wie z.B. eines Sturmgewehrs 90 und 57, aber auch sehr vieler anderer Typen) auf eine Ausnahmebewilligung angewiesen, da diese Gewehre in ihrer gängigen Konfiguration in die Kategorie A «verbotene Waffen» fallen. Wer nach Beendigung des Militärdienstes seine Ordonnanzwaffe behalten möchte, kann dies zwar auch künftig unter den derzeit geltenden Bedingungen tun.
Doch wer bereits legal eine bisher von der Registrierungspflicht ausgenommene halbautomatische Ordonnanzwaffe besitzt, muss für diesen Besitz ein Bedürfnis nachweisen. Das führt zu einer Nachregistrierung von hunderttausenden Waffen. Gerade diese Massnahme wurde von Volk und Parlament aber bereits mehrmals abgelehnt. Wer künftig eine solche Waffe der Kategorie A erwerben möchte, muss entweder Mitglied in einem Schiessverein sein oder nachweisen, dass die Waffe regelmässig für das sportliche Schiessen genutzt wird.»
Auch in der Verordnung präsentiert der BR einen alles andere als pragmatische Umsetzungsvorschlag, den wir schwer kritisieren: «Die SVP Schweiz lehnt die Änderung des Waffengesetzes vom 28. September 2018 und damit auch die vorliegende Verordung klar ab. Das neue Waffengesetz verschlechtert aufgrund der hohen Bürokratie die Sicherheit und ist Teil einer langfristigen salamitaktischen Entwaffnungsstrategie.
Die SVP warnte schon 2005 davor: «[Schengen] würde zu einem massiven Sicherheits- und Souveränitätsverlust der Schweiz führen.» Jetzt versucht die EU die Schweiz zum Nachvollzug zu nötigen mit der (leeren) Drohung, unser Land sonst aus dem Schengen-Informationssystem auszuschliessen. Wie will die Schweiz ihre Interessen gegenüber der EU wahren, wenn sie leeren Drohungen nachgibt? Die schlechte Schengen-Erfahrung ist ein Vorgeschmack für das, was der Schweiz droht, wenn sie sich in einem Rahmenvertrag Brüssel unterordnet.
Karl Nussbaumer
Kantonsrat SVP Menzingen