Nein zum internationalen Druck auf unsere Demokratie
Am 30. November entscheiden wir im Kanton Zug über die Einführung des Stimm- und Wahlrechts für Menschen mit geistigen Beeinträchtigungen.

Was auf den ersten Blick als Fortschritt in Richtung Inklusion erscheinen mag, ist bei genauerer Betrachtung ein weiterer Schritt hin zu einer politisch motivierten Anpassung an internationale Erwartungen. Wieder einmal sollen wir unsere bewährten demokratischen Strukturen an Vorgaben aus dem Ausland angleichen, diesmal unter Verweis auf die UNO-Behindertenrechtskonvention, welche ohnehin keine direkt anwendbaren Verpflichtungen enthält.
Es gehört zu den Grundprinzipien unseres Rechtsstaats, dass nur urteilsfähige Personen an politischen Entscheiden teilnehmen. Wer aufgrund einer schweren geistigen Behinderung oder einer fortgeschrittenen Demenzerkrankung nicht in der Lage ist, die Tragweite seines Stimm- oder Wahlentscheids zu erfassen, soll nicht an Abstimmungen und Wahlen teilnehmen. Das hat mit Verantwortung zu tun und schützt unsere demokratischen Abläufe.
Darum: Nein zum Wahlrecht für geistig Beeinträchtigte.
Livio Bundi, Kantonsrat
SVP Steinhausen

