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NEIN zum Kulturlastenkonkordat am 30. November 2008

Am 30. November 2008 stimmt das Zuger Stimmvolk über den Beitritt des Kantons Zug zum Kulturlastenkonkordat ab. Das Konkordat – ein Vertrag zwischen mehreren Kantonen – schreibt dem Kanton Zug vor, sich mit einem jährlichen Beitrag an den Kosten von Kultureinrichtungen in anderen Kantonen zu beteiligen. Damit sind vor allem die Tonhalle Zürich, das Opernhaus Zürich, das Schauspielhaus Zürich sowie das KKL in Luzern gemeint. Der jährliche Beitrag des Kantons Zug an diese Institutionen soll aufgrund der Besucher aus dem Kanton Zug im Verhältnis zu allen Besuchern festgelegt werden. Zurzeit ist ein jährlicher Beitrag von rund Fr. 2’200’000 vorgesehen, wobei im Kulturlastenkonkordat keine obere Belastungsgrenze vorgesehen ist. Ein Mitspracherecht des zahlenden Kanton Zug schliesst das Konkordat in Artikel 5 aus. Zug soll also zahlen, ohne mitzubestimmen. Das ist ein schlechter Vertrag.

Der zuständige Regierungsrat Patrick Cotti macht sich Sorgen um das „Image“ des Kantons Zug, wenn das Zuger Stimmvolk NEIN zum Kulturlastenkonkordat sagt. Möglicherweise macht sich Patrick Cotti nur um sein eigenes Image sorgen, denn ein Kanton, der wie unser Kanton jährlich fast Fr. 200 Mio. in den Finanzausgleich des Bundes (NFA) zahlt, kann kaum ein schlechtes Image bekommen, weil er NEIN zu weiteren Belastungen sagt. Ein Regierungsrat, der seinem Stimmvolk einen derart schlechten Vertrag zumutet, kann jedoch sehr wohl ein schlechtes Image erhalten.

Zug zahlt aufgrund des NFA – wie erwähnt – bereits Fr. 200 Mio. pro Jahr an die anderen Kantone, ohne eine Gegenleistung zu erhalten. Nicht eingerechnet sind in diesen Fr. 200 Mio. die Beträge, die der Kanton Zug aufgrund der direkten Bundessteuern nach Bern abliefert. Deshalb sind weitere Sonderverträge wie das Kulturlastenkonkordat mit finanziellen Belastungen abzulehnen. Überdies ist Kultur Privatsache. Jeder soll seine eigenen kulturellen Vorlieben leben, ohne dass der Staat die eine Form zu Lasten der anderen Form – Opernhaus Zürich zu Lasten der örtlichen Theatergruppe – fördert. Auch aus staatspolitischen Gründen muss das Konkordat abgelehnt werden: das Konkordat wird von den Regierungen der Kantone ausgehandelt, das Parlament als Gesetzgeber und als Vertreter des Stimmbürgers kann dazu nur noch ja oder nein sagen. Damit werden Stimmvolk und Parlament entmachtet, die Regierungen werden faktisch zum Gesetzgeber. Zu dieser undemokratischen Entwicklung muss man Nein sagen. Aus all diesen Gründen ist das Kulturlastenkonkordat am 30. November 2008 abzulehnen.

Dr. Manuel Brandenberg
Mediensprecher, SVP Kanton Zug
29. Oktober 2008

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