Nein zum Tierseuchengesetz
Am 25. November stimmen wir über die Änderung des Tierseuchengesetzes ab. Die SVP Kanton Zug hat an ihrer Versammlung mit 28:0 Stimmen die Nein-Parole beschlossen – mit gutem Grund; viele Bauern haben meines Erachtens völlig zu Recht grösste Bedenken, dass mit weiteren Zwangsaktionen – wie damals die Blauzungenimpfung – ihre Tiere geschwächt und krank werden.
Auch für Haustierhalter ergeben sich aus dem neuen Gesetz viele Fragen. So kann keinesfalls ausgeschlossen werden, dass einem Haustier mit gesetzlichem Zwang ein Medikament gegeben oder es gar auf Anordnung der Behörden eingeschläfert wird.
Zwangsmassnahmen
Mit dem Tierseuchengesetz würden die Eigenverantwortung, die Entscheidungsfreiheit und die Erfahrungskompetenz der Tierhalter stark beschnitten. Die zum Teil massiven Schäden nach der berühmt-berüchtigten Blauzungenimpfung, und die in der industriellen Tierhaltung nötig gewordenen massiven Gaben von Antibiotika, zeigen auf, dass dies der falsche Weg sein muss.
Die „Zwang“-Massnahmen, wie vom Bundesveterinäramt (Bvet) vorgeschlagen, hat meiner Meinung nach in einer Gesetzgebung des 21. Jahrhunderts zugunsten des zwischenmenschlichen Respektes nichts verloren. Das Gesetz soll auf der Empfehlungsebene basieren. Die Tierhalter sollen darin angehalten werden ein gesundes Milieu zu schaffen. Es mangelt nicht an Fällen, in denen Tiere die sogenannten Seuchen nicht bekommen haben, während andere angesteckt wurden. Lernen wir von ihnen und sorgen wir für eine natürliche Gesundheit. Es kann doch nicht sein, dass natürliche Massnahmen vom Gesetz verhindert werden.
Gleichschaltung
Dazu kommt, dass durch die geplante Gleichschaltung der kantonalen Veterinärämter unser föderalistisches System zu einem Zentralstaat umgebaut würde – mit den negativen Folgen, die wir aus dem Ausland kennen. Der Bundesrat könnte eigenmächtig völkerrechtliche Verträge abschliessen. So würde fremdes Recht übernommen, schweizerisches Recht durch widersprüchliche Bestimmungen ausgehebelt und die Schweiz durch internationale Organisationen fremdbestimmt werden. Aus all diesen Gründen empfehle ich ein klares Nein zum Tierseuchengesetz.
Karl Nussbaumer, Menzingen
Kantonsrat und Vizefraktionschef SVP
14. November 2012