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Nein zur schädlichen Erbschaftssteuer

Am 14. Juni 2015 werden die Stimmbürger und Stimmbürgerinnen über eine Vorlage von sehr grosser Tragweite d.h. über unseren zukünftigen Wohlstand entscheiden. Die schädliche Erbschaftssteuerinitiative geht jeden von uns etwas an !

Wollen wir die wirtschaftliche Prosperität unseres Landes mit aller Gewalt zerstören ? Rund 550’000 KMU Klein- und Mittelbetriebe mit gegen 3 Millionen Arbeitsplätzen bilden das Fundament unserer Wirtschaft.  Die Annahme der Erbschaftssteuerinitiative würde die Existenz zahlreicher Unternehmen fahrlässig gefährden. Das weitervererben innerhalb der Familie würde erschwert bzw. in vielen Fällen verunmöglicht. 

Der Freibetrag von SFr. 50,0 Mio., mit der Verpflichtung zur Weiterführung von 10 Jahren, ist eine Mogelpackung. Dieser unrealistische Vorschlag kann nur von Sozialromantikern stammen. Echte Unternehmer/Innen kämpfen für den Erhalt der eigenen Firma, der Arbeitsplätze, handeln innovativ, versuchen immer eine Idee besser und schneller als die Mitbewerber zu sein. Es steht meistens nicht das schnelle Geld, sondern das langfristige Bestehen und die Volkswirtschaftliche Verantwortung im Vordergrund. Eine Planbarkeit von 10 Jahren ist im aktuellen Geschäftsumfeld schlichtweg unrealistisch und weltfremd.

Die Grossunternehmen und die Besitzerfamilien, welche nicht vom Freibetrag von SFr. 50,0 Mio. profitieren könnten, werden einen Plan B bereithalten und einen neuen Standort ausserhalb der Schweiz, für Ihre Aktivitäten auswählen. Die Initianten haben nicht begriffen, dass das Kapital mobil ist und die Wirtschaft global aufgestellt ist. Die Schweiz würde bei einer Annahme der Erbschaftssteuerinitiative massiv an Steuersubstrat einbüssen ! Der Mittelstand und die Leistungsträger unserer Gesellschaft würden einmal mehr steuerlich zusätzlich belastet. Die zusätztlichen Stellenlosen Personen könnten sich bei den Initianten für Ihre Situation bedanken !

Die Erbschaftssteuer trifft nicht nur Unternehmen, sondern auch Familien. Viele könnten das Elternhaus nicht behalten, weil der hohe Verkehrswert bei der Berechnung massgebend ist. Da die Liegenschaften in den letzten Jahren massiv an Wert zugelegt haben, trifft dies viele !

Die Initiative enthält eine Rückwirkung. Die Rückwirkung gilt für Schenkungen rückwirkend ab 1. Januar 2012. Es müsste ein Schenkungsregister erstellt werden – noch mehr unnötiger Verwaltungsaufwand ! In welcher Bananenrepublik leben wir eigentlich ? Wo ist die Rechtssicherheit der Schweiz geblieben ?!

Aus Liebe zu unserem Heimatland ein wuchtiges Nein zur schädlichen Erbschaftssteuer !
Beat Gertsch, Hünenberg

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