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NEIN zur Schwächung unseres Eigentums

Die im Gesetzesentwurf des Planungs- und Baugesetz vorgesehene Möglichkeit der Gemeinden, eine Mehrwertabgabe zu Lasten der Eigentümer auch dort zu erheben, wo es das übergeordnete Recht nicht vorschreibt, kommt einer neuen Steuer gleich.

Steuern und Abgaben sollten aber reduziert und nicht neu eingeführt werden. Das Gesetz sieht vor, dass die Mehrwertabgabe zügig festgelegt und erst bei der Realisierung eines Bauprojekts bezahlt wird (§ 52b des Entwurfs). Zwischen der Festlegung der Abgabe und der Realisierung des Bauprojektes vergehen aber viele Jahre.

Damit trägt der Bauherr – dazu gehören nicht nur die finanzstarken grossen Investoren – das Risiko fallender Immobilienwerte zwischen der Festlegung der Abgabe und deren Bezahlung. Dies kann dazu führen, von der Erstellung neuer Bauten und Wohnungen abzusehen.

Die Mehrwertabgabe schwächt die Stellung des Eigentümers. Sie bestraft ihn für die verantwortungsvolle Ausübung seiner Eigentumsrechte mit einer Steuer. Das Eigentum ist vom Staat aber zu schützen, nicht zu schwächen. So sieht es auch unsere Bundesverfassung vor (Art. 26 BV). Ein schlanker Staat braucht weniger Geld und kann auf neue Steuern – heissen sie auch Mehrwertabgabe – verzichten.

Ein freiheitlicher Staat mischt sich weniger in das Leben der Familien und des Einzelnen ein. Ein schlanker Staat lässt den Bürgern, dem Gewerbe und der Wirtschaft mehr Geld zum Leben. Darum ist die Einführung neuer Steuern und Abgaben, somit das revidierte Planungs- und Baugesetz, abzulehnen.

Beni Riedi, SVP Kantonsrat Baar

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