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NEIN zur Verstaatlichung der Familie

Mit dem neuen Familienartikel, über den am 3. März abgestimmt wird, will der Bund praktisch für alle Bereiche der Familien umfassende Kompetenzen. Ämter, Behörden und Politiker sollen in Zukunft entscheiden, was gut und richtig ist für die Familie. Nach dem Giesskannenprinzip müssten Kindertagesstätten und Tagesstrukturen flächendeckend bereit gestellt werden. Dieser Verfassungsartikel könnte auch einen Vaterschaftsurlaub ermöglichen oder „familiengerechte" Arbeitszeitmodelle für Unternehmen vorschreiben. Dies alles würde viele Milliarden Franken an Steuergeldern kosten. Genau dieser schrankenlose Sozialausbau hat bereits verschiedene Eurostaaten ins wirtschaftliche Elend geführt. Private Angebote zur familienergänzenden Betreuung wären nach der Einmischung des Bundes in Zukunft nicht mehr konkurrenzfähig.

Begründet wird der neue Verfassungsartikel mit der angeblich besseren „Vereinbarkeit von Familie und Beruf" sowie mit der seit Jahrzehnten sinkenden Geburtenrate in der Schweiz. Dieses Befürworterargument ist höchst bedenklich. Aus der Geschichte bis in die jüngste Vergangenheit weiss man zur Genüge: Staatliche Geburtenförderungsprogramme gehören zu den typischen Massnahmen totalitärer Staaten. In der freiheitlichen und demokratischen Schweiz aber haben sie nichts zu suchen. Hier ist die Familie mit ihrer Eigenverantwortung die Grundlage der bewährten Gesellschaftsordnung. Dafür braucht es keine Vorschriften des Bundes. Daher ist am 3. März der Familienartikel mit einem klaren NEIN abzulehnen.

Vreni Althaus, Rotkreuz

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