Nicht das Gesetz verhindert einen Hundebiss, sondern der Hundehalter
Ich selber wurde im alter von 8 Jahren von zwei Rotweilern gebissen. Bei dem Vorfall wurde der Hundehalter, mein Vater (der mich beschützen wollte) und ich verletzt. Ich bin nicht der Meinung, dass ein fehlendes Gesetz den Vorfall verursachte. Zusätzlich bin ich überzeugt, dass nach fast 20 Jahren div. greifende Massnahmen getroffen wurden. Ich befürworte präventive Massnahmen in selbständiger Eigenverantwortung.
Der Staat soll aber nur dort präventiv wirken, wo es keine Alternative zum staatlichen Handeln gibt. Im zur Vernehmlassung stehenden Hundegesetz sind kaum präventive Massnahmen, sondern vor allem Sanktionen und eine Versicherungspflicht ersichtlich. Beides sind Vorschriften, welche dem Biss-Opfer wenig oder höchstens marginale Linderung bringen.
Gemäss Aussagen in der Neuen Zuger Zeitung steht, dass das Volk gemäss einer Umfrage eine Mehrheit vor Kampfhunden geschützt werden möchte. Doch kann man die Bevölkerung vor Kampfhunden schützen indem man ein Gesetz macht, bei dem es eine Leinenpflicht für alle Hunde im Wald und am Waldrand vorgeschrieben wird? Schützt man die Bevölkerung mit neuen Vorschriften, die erlauben mit vier, nicht aber mit fünf Hunden an der Leine zu spazieren?
Bei diversen Paragraphen mache ich mir ein grosses Fragezeichen. Schlussendlich schliesse ich mich der Aussage von Herrn Ulrich Bollmann an: „Ein Gesetz, das nicht absolut nötig ist, ist absolut unnötig“. Dementsprechend bin ich sehr skeptisch gegenüber dem neuen Hundegesetz.
Beni Riedi, SVP Kantonsrat Baar