Noch mehr fremde Richter?
Dieser Artikel zeigt exemplarisch, wie weit wir gekommen sind. Ein Mann, der weder unsere Gesetze respektiert noch unsere Kultur achtet und zu einer Gefängnisstrafe verurteilt wurde, darf 14 Jahre in unserem Land bleiben, bis wir es zustande bringen, ihn auszuschaffen.

«Rüffel vom Gerichtshof für Menschenrechte», Ausgabe Zuger Zeitung vom 3. Mai
Und wenn wir endlich soweit sind, dass das Bundesgericht diese Ausschaffung für rechtens erklärt, wird das Urteil einfach an den EGMR weitergezogen. Diese fremden Richter, die unsere Kultur nicht kennen und das wohl einer Person über das einer ganzen Gesellschaft stellen, Sie urteilen, es verstosse gegen das Recht auf Familien- und Privatleben. Doch haben wir als Schweizer nicht auch das Recht in Sicherheit, Frieden und Freiheit zu leben?
Als wäre das nicht schon genug, wird von dem EGMR solchen kriminellen Personen noch eine Genugtuung zugesprochen. Das ist doch ein völlig falsches Zeichen, wenn Kriminelle auch noch belohnt werden. Darum müssen wir sehr gut überlegen, ob wir in Zukunft noch mehr fremde Richter wollen.
Kilian Krall, Zug