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Nothilfe statt Sozialhilfe

Die SVP-Fraktion des Zuger Kantonsrates beauftragt den Regierungsrat mittels Motion, dem Kantonsrat eine Vorlage zur Anpassung des Sozialhilfegesetzes zu unterbreiten, mit der Asylsuchende und Schutzbedürftige ohne Aufenthaltsbewilligung sowie vorläufig Aufgenommene nicht mehr Sozialhilfe, sondern Nothilfe beziehen.

Im Jahr 2016 stellten 27 207 Personen in der Schweiz ein Asylgesuch. Zum Vergleich: Die Gemeinde Baar zählte 23 561 Einwohner (Stand Ende 2015 gemäss  Fachstelle Statistik). Laut dem Staatssekretariat für Migration (SEM) wird für die operative Planung im Jahr 2017 mit weiteren 27 000 Asylgesuchen gerechnet.

Mit der bestehenden gesetzlichen Regelung im kantonalen Sozialhilfegesetz, die sämtlichen Personen aus dem Asylbereich, die keine Niederlassungsbewilligung und keinen rechtskräftigen Nichteintretens- oder einen negativen Asylentscheid haben, die volle Sozialhilfe nach SKOS-Richtlinien gewährt, geht der Kanton Zug weit über den bundesrechtlichen Minimalstandard hinaus. Dieser ermöglicht es nämlich den Kantonen, Nothilfe vorzusehen für Asylsuchende, Schutzbedürftige ohne Aufenthaltsbewilligung und vorläufig Aufgenommene.

Angesichts der Vielzahl der Migranten und angesichts dessen, dass echte Verfolgte auch für Nothilfe (dazu gehört Nahrung, Kleidung, ein Dach über dem Kopf, ärztliche Notversorgung) dankbar sind, rechtfertigt es sich, die gesetzliche Regelung im Kanton Zug zu verschärfen. Hinzu kommt ein nicht zu unterschätzendes Sparpotential.

Die stetige Zunahme der Asylgesuche hat auch Auswirkungen auf die Kosten des Asylwesens. So wurde für diesen Bereich für das Jahr 2015 auf Bundesebene ein Betrag von über einer Milliarde Franken budgetiert. Nicht eingerechnet in diese Kosten sind alle Ausgaben, die von den Kantonen und Gemeinden getragen werden müssen.

Die zugespitzte Lage im Asylwesen sowie die Kostenexplosion rechtfertigen aus Sicht der SVP-Fraktion eine schnelle Behandlung der Motion. Bei einer Erheblicherklärung und einer beschleunigten Behandlung im Regierungsrat könnte die Gesetzesänderung bereits für das Budget 2018 ganz oder teilweise wirksam werden.

Beni Riedi
Vizepräsident SVP Kanton Zug
Kantonsrat (Baar)

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