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Zur Grund- und Notfallversorgung im Kanton Zug

Vor rund 20 Jahren gab es bereits Auseinandersetzungen zwischen den beiden Spitälern Zug und Cham. Im Jahr 1997 hatte der Regierungsrat des Kantons Zug eine Spitalliste erlassen, in die auch die AndreasKlinik Cham zu Recht aufgenommen wurde. Auslöser der seinerzeitigen Auseinandersetzungen war die betriebene Bettenzahl der AndreasKlinik von 66 statt deren 50.

Ende 2005 war der angestrengte Prozess und somit der Streit um die zugelassene Planbettenanzahl nach einer Dauer von drei Jahren durch das Bundesgericht entschieden worden. Als ehemaliger Präsident der Spitalkommission erinnere ich mich noch sehr gut daran, wie kontrovers die Ansichten teilweise gewesen sind. Ich denke, dass man heute über solche Banalitäten kaum mehr diskutieren würde. Damals musste man sich fragen, war es Neid oder war es ein Konkurrenzkampf der beiden Spitäler?

Dass es im Kanton Zug zwei Spitäler braucht, dürfte für jedermann nachvollziehbar sein. Es wäre unverantwortlich den Kanton Zug mit nur einem Spital zu versorgen. Natürlich könnte man die Spitäler unserer Nachbarkantone belegen, doch ich bin davon überzeugt, dass dies für die betroffenen Patienten weniger gesundheitsfördernd und für die Familien und Bekannten, welche die Patienten besuchen möchten, nachteilig wäre. Für Spitalpatienten ist es von grosser Wichtigkeit, dass sie während ihrer Genesung von der eigenen Familie, von Nachbarn oder von Bekannten möglichst oft besucht werden können – nicht, dass diese Personen die Patienten wegen den grossen Distanzen zum Spital nicht oder nur beschränkt besuchen können.

Dass die Gesundheitsdirektion des Kantons Zug nun den Abbau der Grund- und Notfallversorgung der AndreasKlinik beabsichtigt, ist mehr als unverständlich und gefährdet sogar die Existenz der AndreasKlinik. Dies ist ein totaler Affront gegen Patienten, welche die Notfallversorgung beanspruchen müssen. Die Notfallstation im Zuger Kantonsspital genügt schon lange nicht mehr für all die vielen Notfälle, welche täglich diese Station beanspruchen.

Nur eine Notfallversorgung im Kanton Zug, diejenige im Zuger Kantonsspital in Baar, deckt die hohe Nachfrage nicht ab und ist deswegen unverantwortlich. Aus diesem Grund braucht es die Notfallversorgung in der AndreasKlinik genauso wie im Kantonsspital in Baar. Das Personal in Baar ist teilweise am Anschlag. Ich selbst kenne gerade zwei aktuelle Fälle, wonach Patienten mehrere Stunden warten mussten, bis sie im Zuger Kantonsspital untersucht werden konnten.

Ich bin mir bewusst, dass es leider immer wieder Personen gibt, welche möglicherweise den Notfall beanspruchen, ohne dass es sich um einen Notfall handelt. Da kann ich nur an die Eigenverantwortung dieser Patienten appellieren: Gehen Sie nur in die Notfallabteilung, wenn es wirklich sein muss, und lassen Sie sich wenn möglich zuerst von Ihrer Hausärztin / Ihrem Hausarzt untersuchen.

Ich bin überzeugt, die Bevölkerung im Kanton Zug ist derselben Meinung wie ich, dass es im Kanton Zug beide Spitäler und beide Notfallstationen braucht. Wir dürfen nicht des Geldes wegen auf solche lebensnotwendigen Stationen verzichten oder aufgrund einer Vertragsauflösung einer Krankenversicherung das Leben unserer Bürgerinnen und Bürger aufs Spiel setzen.

Eines steht fest, unsere beiden Spitäler leisten hervorragende Arbeit und sind bereit alles zu unternehmen, dass ihre Patienten baldmöglichst wieder gesund nach Hause gehen können.

Karl Betschart, Baar
Alt-Kantonsratspräsident des Kantons Zug und Alt-Gemeinderat von Baar

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