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OECD/G20-Mindeststeuer: Heinz Tännler hat recht, wenn er sich wehrt

Zugerzeitung: «Das Geld fehlt, wird aber bereits verteilt», Ausgabe vom 9. November 2022

Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrats (WAK-N) hat vor kurzem ihren Antrag für die Umverteilung der möglichen Zusatzerträge im Zusammenhang mit der Einführung der OECD/G20-Mindeststeuer bekanntgegeben. Dabei stützt sie sich auf eine von der SP in Auftrag gegebene Studie des Büros BSS Volkswirtschaftliche Beratung. Wie die Autoren der Studie verkennt auch die WAK-N, dass es bei diesen Zusatzerträgen nichts zu verteilen gibt. Die Zusatzeinnahmen müssen vielmehr verursachergerecht an die Kantone gehen. Eine zusätzliche Umverteilung wäre systemfremd und würde einen unzulässigen Eingriff in die Tarifhoheit und die Finanzautonomie der Kantone bedeuten.

Die Schweizer Bundesverfassung regelt, wann und wo der Bund Steuern erheben darf. Bei der Gewinnsteuer ist der verfassungsmässig maximal zulässige Bundessteuersatz 8,5 Prozent. Bei der letzten Steuerreform im Jahr 2020 haben alle Kantone ihre Gewinnsteuersätze reduziert (d.h. auf Steuereinnahmen verzichtet), um die Gewinnbesteuerung als einen wichtigen Standortfaktor attraktiv zu halten. Der Bund behielt aber seinen maximal zulässigen Steuersatz von 8,5 Prozent bei und überliess es somit den Kantonen, eine drohende Abwanderung zu verhindern. Seither beträgt die kombinierte Steuerbelastung von Bund und Kanton in vielen Kantonen unter 15 Prozent. Die OECD-Mindeststeuer will nun eine Mindestbesteuerung von 15 Prozent durchsetzen. Die Umsetzung der Mindeststeuer würde zu keinen Zusatzerträgen führen, wenn alle Kantone eine Gesamtsteuerbelastung über 15 Prozent hätten. Folgerichtig sind die Zusatzerträge, also Kantons- und keine Bundessteuern.

In der Vernehmlassungsvorlage wurde darum vom Bundesrat richtig festgehalten, dass 100 Prozent der Zusatzerträge an die Kantone gehen sollten. Das ist systematisch korrekt. Aufgrund eines politischen Kompromisses sollen gemäss Botschaft des Bundesrates 25 Prozent (rund 400 Millionen Franken gemäss Berechnung BSS-Studie) der Zusatzerträge dem Bund zugewiesen werden. Der Ständerat ist der Botschaft gefolgt. Die WAK-N will nun aber noch weitergehen und dem Bund vorweg 50 Prozent zuweisen und die Erträge der Kantone auf 400 Franken pro Einwohner deckeln. Die Pro-Kopf-Deckelung würde nur die beiden erfolgreichen Kantone Zug und Baselstadt treffen. Alle anderen Kantone würden aufgrund ihrer Bevölkerungsdichte davon profitieren.

Gemäss BSS-Studie würde der Kanton Zug nach Einführung der OECD/G20-Mindeststeuer rund 320 Millionen Franken zusätzliche Gewinnsteuern erhalten. Bei einem Bundesanteil von 25 Prozent wären dies nur noch rund 240 Millionen Franken, bei 50 Prozent noch rund 160 Millionen und nach dem Vorschlag der WAK-N verblieben bloss noch rund 50 Millionen im Kanton Zug. Auf diesem Restbetrag müsste der Kanton noch zusätzlich den Beitrag an den NFA leisten.

Wir sollten diese einseitige zusätzliche Umverteilung nicht hinnehmen. Bereits bei einem 50-Prozent-Bundesanteil lohnt es sich für uns nicht mehr, die Steuern tief zu halten. Eine gezielte Tariferhöhung für Gesellschaften, die der Mindeststeuer unterliegen, wäre angesagt. Dieser Druck auf die Tariferhöhung wird extremer, wenn die OECD/G20 den Mindeststeuersatz in Zukunft noch erhöht. Müssen wir übermässig an die Umverteilung beitragen, fehlen uns die Ressourcen, um eine drohende Abwanderung zu verhindern. Der Zwang zur Tariferhöhung zeigt auch, wie systemfremd diese zusätzliche Umverteilung ist. Ohne Not zwingt der Bund die Kantone faktisch, die Mindeststeuer auch im Innenverhältnis einzuführen. Die G20-Staaten würden sich darüber vermutlich sehr erfreuen.

Es ist zu hoffen, dass der Bundesgesetzgeber den Systemfehler dieser zusätzlichen Umverteilung erkennt und nicht über den Kompromiss des 25-Prozent-Bundesanteils hinausgeht. Wir zählen auf unsere Zuger Bundesparlamentarier!

Andreas Müller, MME Tax Partner, dipl. Steuerexperte, Rechtsanwalt und Notar

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