Parolen für die gemeindliche Abstimmung vom 25. September 2016
Der Vorstand der SVP Cham folgendes einstimmig beschlossen:
JA zur "Teiländerung der Bauordnung (§ 22 und § 39) und der Teiländerung des Zonenplans" (Stimmzettel A.1)
Grund: Ist die notwendige Grundlage um das Areal aus der reinen Arbeitszone zu befreien und der heutigen Nachfrage von gemischten Zonen gerecht zu werden.
JA zum «Bebauungsplan Papieri-Areal bei gleichzeitiger Feststellung der Umweltverträglichkeit sowie unter Kenntnisnahme der Einwendungen» (Stimmzettel A.2)
Grund: Dieser Bebauungsplan wurde gemeinsam seit dem Jahr 2012 mit der Bevölkerung, der Grundeigentümerschaft und unter Mitwirkung von verschiedensten Kommissionen und Arbeitsgruppen und den kantonalen Behörden mehrheitsfähig erarbeitet. Cham erhält die Möglichkeit auf dem „Papieri“ Areal phasenweise ein zukunftweisendes und der Nachfrage entsprechendes Wohn- und Arbeitsquartier zu realisieren. Die Kosten für die Gemeinde erachten wir, obwohl schwierig vorhersehbar, als tragbar bzw. als künftig finanziert durch die zusätzlichen Steuereinnahmen.
JA zur «Teiländerung Bebauungsplan Seehofstrasse / Zugerstrasse» (Stimmzettel B)
Grund: Diese Teiländerung ermöglicht weitere neue attraktive Aussen- und Freiräume für die ganze Chamer Bevölkerung und es entstehen sinnvolle Gewerbeflächen im Zentrum. Weiter hat diese Änderung keine negativen Auswirkungen auf die Rechnung der Einwohnergemeinde Cham.