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Personenfreizügigkeit ohne Gegenleistung ?

Jeder redet es dem andern nach. Wir brauchen die bilateralen Verträge – unsere Wirtschaft profitiert davon. Ohne es zu hinterfragen sprechen Parteistrategen, Bundesrätinnen und Verbandsfunktionäre vom Segen der Bilateralen. Genaue Analysen ergeben folgende Zahlen.
Das Handelsdefizit gegenüber der EU ist in den letzten Jahren immer grösser geworden. Das heisst, die EU hat vor allem vom Aussenhandel mit der Schweiz profitiert. Demgegenüber hat die Exportbilanz in Nicht-EU-Staaten wie USA und Asien sehr stark zugelegt. Was nichts anderes heisst, als dass nicht bilaterale Verträge, sondern Fleiss, Zuverlässigkeit, Sicherheit und Stabilität zu guten Handelsbeziehungen führen.

Stimmen Sie Nein am 8. Februar, Verträge, besonders einseitige bilaterale Verträge zum Nutzen der EU sind nicht bis in Ewigkeit geltend. Die Drohungen, die Guillotineklausel komme bei einer Ablehnung sofort und automatisch zur Anwendung sind schlicht unsachlich und falsch. Der Bundesrat müsste nach der Abstimmung eine solche Kündigung bei der EU deponieren. Ich kann Ihnen versichern, dass er dies nicht machen wird.

Ein Beispiel das Ihnen die Haare zu Berge stehen lassen wird; der Europäische Gerichtshof hat letzte Woche ein Urteil gefällt, das von unseren Medien tunlichst verschwiegen wird. Geschlechtsumwandlungen müssen ab sofort von den Schweizer Krankenkassen übernommen werden. Solche Absurditäten haben wir uns mit den hoch gepriesenen bilateralen Verträgen auch eingehandelt.

Kein einzelnes Land der Welt geht einen so weit gehenden Vertrag zur freien Personeneinwanderung ein, ausser der Schweiz. Wenn Sie in die USA reisen wollen müssen Sie sich neustens per Internet anmelden. Was macht die Schweiz? Sie hat im Dezember 08 die Personenkontrolle an der Grenze aufgehoben.

Stimmen Sie mit einem überzeugten Nein am 8. Februar. Damit geben Sie dem Bundesrat die Möglichkeit, die zwei sehr unterschiedlichen Fragen der Weiterführung und der Ausdehnung der Personenfreizügigkeit neu dem Volke vorzulegen. Es besteht kein zeitlicher Druck und schon gar nicht eine Pflicht die bilateralen Verträge zu kündigen. Dies ist pure Angstmache von Bundesrat, Verwaltung und verschiedener Verbandsführer.

Marcel Scherer, Nationalrat
14. Januar 2009

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