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PK-Revision: Schattenboxen der Linken!

Wenn es um ihr eigenes Portemonnaie geht, dann sind auch die Linken sich selbst am Nächsten. Die Interessenvertreter der SP und rotgrünen Alternativen/SGA, die uns Normalbürgern oft jahrzehntelang „Solidarität“ – im Klartext: Verteilung von Geld, das anderen gehört – und „Steuergerechtigkeit“ predigen, beanspruchen für sich Privilegien, für die es eigentlich keine Rechtfertigung gibt. Warum sollen Staatsdiener im Rentenalter besser gestellt werden als wir Normalbürger und Steuerzahler?
Als profilierter Gegner des neuen Pensionskassengesetzes hat sich Alt-Stadtrat und SP-Kantonsrat Eusebius Spescha hervorgetan. Als eifriger Leserbriefschreiber sollte der privilegierte „Privilegierte“ dem Volk erklären, warum er als Abgangsentschädigung während 18 Monaten 80 Prozent seines Stadtratslohnes, d.h. monatlich über 10’000 Franken resp. insgesamt 180’000 Franken für 0 Arbeit kassiert hat. Als zukünftiger Rentner darf sich Herr Spescha als ehemaliger Stadtrat zudem einer grosszügigen Altersrente erfreuen.

Die Pensionskassen der öffentlichen Hand (Bund, Kantone, SBB) stellen für die Steuerzahler eine grosse finanzielle Belastung dar. Aufgrund nicht gedeckter Leistungen chronisch unterfinanziert, werden auf einmal ausserordentliche Sanierungsaktionen nötig. Zur Erinnerung: Für die Pensionskasse der Stadt Zug musste das Stadtparlament (GGR) 2003 eine Nachfinanzierung von über 53,95 Millionen Franken beschliessen. Für die Zuger Steuerzahler bedeutet das PK-Debakel einen Aufwand von sage und schreibe 27’000 Franken pro Person bei einer Einwohnerzahl von 25’000 Personen!
Ein Viertel der aktuellen Bundesschuld – oder rund 35 Milliarden Franken – rührt von ausserordentlichen Sanierungskosten der Bundespensionskassen her. Die bisherigen Sanierungskosten übertreffen die gesamten AHV-Ausgaben eines Jahres um rund fünf Milliarden, die den AHV-Rentnern ausbezahlt wurden.

Wie sind solche Löcher in den öffentlichen Pensionskassen entstanden? Die meisten Probleme der Pensionskassen der öffentlichen Hand sind zum grossen Teil hausgemacht. Ueber Jahre wurden äusserst attraktive Rentenleistungen ausbezahlt, welche finanziell nicht zu rechtfertigen waren. Ebenfalls problematisch ist das zu tiefe Pensionsalter durch vorzeitige Pensionierungen, welches zu massiven Belastungen führt. Ein konkretes Beispiel: Bundesrat Couchepin, der das AHV-Rentenalter auf 67 heraufsetzen will, liess seinen Chefbeamten Otto Piller (ehemaliger SP-Ständerat) mit 60 bei voller Altersrente pensionieren. Nebst der grosszügigen Altersrente erhielt Piller eine Abfindung von zusätzlich 500’000 Franken!

Die Absicht der Linken wird also klar. Statt bei den öffentlichen Pensionskassen endlich einmal die Leistungen den Fakten anzupassen, die versicherungstechnisch gedeckt sind, setzen die SP und rotgrünen Alternativen alles daran, die Steuerzahler für sich selbst und die bereits privilegierten Funktionäre bluten zu lassen.
Deshalb lege ich ein überzeugtes JA zum neuen fairen Pensionskassengesetz in die Urne.

Ernst Merz, Zug
7. Juni 2007

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