Politisch motivierter Musterprozess ruft nach Aufarbeitung
«Stadt Zug muss über die Bücher», «Zuger Zeitung» vom 3. August 2019
In ihrem Leserbrief vom 10. August 2019 stellt Marie-Theres Annen die Frage, wer die beiden eritreischen Asylbewerber dazu animiert hat, die Einschulung in die städtische Sekundarstufe bis vor Bundesgericht zu erkämpfen und wer die diesbezüglichen Kosten trägt. Ein Blick ins Urteil sowie eine Nachfrage beim Regierungsrat liefern Antworten.

Es war die der Abteilung Soziale Dienste Asyl des kantonalen Sozialamtes, welche das Verfahren mit einer Beschwerde beim Zuger Stadtrat ins Rollen brachte und im Namen der beiden Eritreer prozessierte. Die jugendlichen Asylbewerber, die gemäss Bundesgericht kaum des Lesens und Schreibens mächtig sind, wären selbst nie und nimmer auf diese Idee gekommen.
Leiter der Abteilung Soziale Dienste Asyl ist der ehemalige Schwyzer SP-Nationalrat Andy Tschümperlin. In dieser Funktion installiert wurde er von der Grünen Alt-Regierungsrätin Manuela Weichelt-Picard. Der Verdacht eines politisch motivierten Musterprozesses liegt nahe. Ob er zum Wohl der Betroffenen geführt wurde, wage ich zu bezweifeln.
Die Anwaltskosten für die Vertretung der zwei Eritreer liegen allein für das Verfahren vor Bundesgericht bei über 5’000 Franken. Hinzukommen die Gerichts- und Anwaltskosten des Verwaltungsgerichtsverfahrens sowie die verwaltungsintern aufgewendeten Ressourcen. Getragen werden diese Kosten allesamt vom Steuerzahler.
Wie eine kantonale Abteilung dazu kommt, gegen Entscheide der Stadt Zug sowie der eigenen kantonalen Bildungsdirektion und des Verwaltungsgerichts Beschwerde zu führen, wird politisch aufzuarbeiten sein. Denn solche Fälle dürfen keine Schule machen.
Michael Riboni, SVP-Kantonsrat, Baar