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Raser und andere unverbesserliche Verkehrsteilnehmer

In regelmässigen Abständen müssen wir aus der Presse „Raserunfälle“, Rasen auf Autobahnen, Rasen in Innerortsbereichen usw. zur Kenntnis nehmen. Was ist ein Raser? Hierzu gibt es verschiedene Interpretationen. Aus meiner Sicht handelt es sich bei den Rasern um Personen, welche unsere gesetzlichen Bestimmungen auf das Gröbste missachten und insbesondere durch die irre Fahrweise das Leben unschuldiger Verkehrsteilnehmer bewusst in Kauf nehmen. Sie stellen eine potenziale Gefahr dar. Auch im Kanton Zug werden wir von den Rasern nicht verschont. In jüngster Zeit konnten gemäss Zeitungsmeldungen mehrere fehlbare Lenker dem Richter zugeführt und die Führerausweise zuhanden der Administrativbehörde sichergestellt werden.

Bei Verkehrsunfällen werden immer wieder unschuldige Menschen Opfer von sinnloser Raserei. Die Statistik zeigt auf, dass in vielen Fällen Junglenker aus den Balkanstaaten die schrecklichen Unfälle verursachen und sich Rennen liefern. Gewisse Kreise sehen im Handeln dieser „Täter“ ein gesellschaftliches Problem. Da bin ich anderer Ansicht. Die Lenker von Fahrzeugen, egal welcher Nationalität, die unsere Gesetze missachten und auf unseren Strassen dem „Rasertum“ frönen, tun dies bewusst und nehmen somit die Gefährdung des Lebens anderer Mitmenschen in Kauf. Solche Taten sind zu verhindern bzw. die Täter sind aus dem Verkehr zu ziehen und zwar für immer, denn niemand möchte Opfer eines Rasers werden. Ich bin der Überzeugung, dass das Zugervolk meine Ansicht teilen kann. Um die Unversehrtheit unserer Mitbürgerinnen und Mitbürger zu schützen sind entsprechende Massnahmen notwendig.

Wie können Raser aus dem Verkehr gezogen werden? Um die Raser der Justiz zuführen zu können, sind gezielte Überwachungen und Kontrollen unabdingbar. Für die Bestrafung der Raser sind gesetzlichen Grundlagen im Strafrecht vorhanden, man muss diese aber mit aller Härte durchsetzen. Die unterschiedlichen Strafmasse in verschiedenen Kantonen sind für die Bürger unverständlich. Das Strafrecht sollte bei Rasern Gesamtschweizerisch einheitlich greifen. Welches Urteil hat ein Fahrzeug-lenker aus dem Balkan zu erwarten, der seit Jahren in regelmässigen Abständen wegen Führen eines Motorfahrzeuges ohne im Besitz des erforderlichen Führerausweises zu sein zur Anzeige gebracht werden muss? Von diesem Fahrzeuglenker muss mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit davon ausgegangen werden, dass er nicht integriert ist, sich immer wieder strafbar macht und demzufolge auch nicht bereit ist, unsere Rechtsordnung anzuerkennen. Ich bin der Ansicht, dass in solchen Fällen eine Ausweisung verfügt werden muss.

Die Gerichte und Administrativbehörden haben es in der Hand die Raser mit entsprechenden Strafen und griffigen Administrativmassnahmen von unseren Strassen fern zu halten.

Anton Stöckli, Zug
Kantonsrat
21. Februar 2009

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