Reduktion der Denkmalpflege auf das Minimum
Wir Kantonsräte René Kryenbühl, Manuel Brandenberg und der Schreibende möchten mit einer Motion die Kantonale Denkmalpflege auf das Minimum reduzieren. Auch möchten wir die Unterschutzstellung gegen den Willen des Eigentümers verbieten und das Recht auf Eigentum stärken.
Der Kanton Zug soll kein zweiter Ballenberg werden. Das Denkmalschutzgesetz (BGS 423.11) soll teilweise aufgehoben werden und soll nur noch Bestimmungen über die bundesrechtlich vorgeschriebenen Vollzugsaufgaben umfassen. Der Rest der Bestimmungen des Denkmalgesetztes ist ersatzlos aufzuheben. Wir Motionäre wollen insbesondere, dass gegen den Willen des Eigentümers keine Objekte unter Schutz gestellt werden können.
Denkmalschützerische Aspekte sind wichtig, aber nicht gegen den Willen des Eigentümers, dessen Interessen höher zu gewichten sind. Wir finden, Privateigentum wird zum Schutz der Freiheit vor dem Staat zunehmend noch wichtiger. Zug würde seine Identität mit der Umsetzung unserer Motion nicht verlieren. Viele Bauten sind heute schon im Eigentum von Stiftungen, zum Beispiel kirchlicher Art oder des Gemeinwesens, der Gemeinden oder Kantons. Historisch schöne Häuser und Bauwerke sind wichtig, aber es braucht nicht von jeder Bauepoche möglichst viele Objekte, nach dem Motto weniger ist mehr.
Gemäss Bundesgesetz über den Natur- und Heimatschutz haben die Kantone nur bei der Erfüllung der Bundesaufgaben dafür zu sorgen, dass das heimatliche Landschafts- und Ortsbild, geschichtliche Stätten sowie Natur- Kulturdenkmäler geschützt werden. Soweit sie nicht Bundesaufgaben gemäss Artikel 2 NHG erfüllen, haben die Kantone keine Pflicht, Objekte unter Denkmalschutz zu stellen. Dennoch sieht das aktuelle Denkmalschutzgesetz in mehreren Paragrafen die Unterschutzstellung von Bauten und Objekten in allgemeiner Weise vor, ohne dass eine Erfüllung von Bundesaufgaben vorliegt.
Aus unserer Sicht haben die gesetzlichen Grundlagen zu einem Übereifer der Denkmalschutzorgane im Kanton Zug und zu freiheits- und eigentumsfeindlichen Unterschutzstellungen gegen den Willen von Eigentümern, auch wo keine Bundesausgaben erfüllt wurden, geführt. Mit unserer Motion soll dieses Ärgernis nachhaltig korrigiert werden.
Wir wollen, dass Unterschutzstellungen gegen den Willen des Eigentümers, die klar nicht Bundesaufgaben erfüllen, nicht mehr möglich sind im Kanton Zug. Auch wollen wir, dass die übrigen Bestimmungen des Denkmalschutzgesetztes auf das bundesrechtlich minimal Vorgeschriebene reduziert werden.
Wir sind auch überzeugt davon, dass in einer Zeit, da überall Kosten gespart werden müssen, die Gemeinde- sowie die Kantonsfinanzen entsprechend entlastet werden. Endlich wird auch die Funktion des Privateigentums als Abwehrrecht gegen den Staat und seine Übergriffe gestärkt.
Karl Nussbaumer Kantonsrat/Vizefraktionschef
SVP Menzingen