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Replik zum Leserbrief von Ständerat Peter Bieri zum Gegenentwurf zur Ausschaffungsinitiative

In seinem Leserbrief vom 3.11.2010 versucht Ständerat Peter Bieri real existierende Probleme im Zusammenhang mit der Ausschaffung krimineller Ausländer zu verharmlosen und macht sich stark für den Gegenentwurf zur Ausschaffungsinitiative. Dieses Schönreden ist nicht neu, hat er es schon bei der Abstimmung zur Armee XXI so gehalten. Das Resultat der von ihm als Mitglied der sicherheitspolitischen Kommission des Ständerates mit viel Vorschusslorbeeren gepriesenen Armee XXI kennen wir heute: Unsere Milizarmee steht am Rande des Abgrundes und wäre zur Zeit nicht mehr in der Lage, unser Land in einem Ernstfall zu verteidigen. Natürlich wusch Ständerat Bieri wie auch andere seiner Parlamentskollegen im Nachhinein seine Hände in Unschuld. So würde es auch bei einer Annahme des Gegenentwurfes zur Ausschaffungsinitiative der SVP sein. Die Kostenfolgen durch den Auf- und Ausbau einer zusätzlichen Integrationsbürokratie durch den von Ständerat Bieri unterstützten Gegenentwurf würden auch erst dann zum Vorschein kommen, wenn es wie mit der Armee XXI kein Zurück mehr gibt. Und auch dann wird es uns Steuerbürgern gleich ergehen, wie dem Epimetheus in der griechischen Sage: Er erkannte das Unglück erst, als es schon zu spät war! Bei einer Annahme des Gegenentwurfs zur Ausschaffungsinitiative würde ein „Integrationsartikel" in die Bundesverfassung aufgenommen, der festschreibt, dass Bund, Kantone und Gemeinden bei der Erfüllung ihrer Aufgaben die „Anliegen der Integration" zu berücksichtigen hätten. Integration soll also neu zur bundesstaatlichen Aufgabe auf Verfassungsstufe werden. Die Autonomie der Kantone und insbesondere der Gemeinden und Städte soll einmal mehr ausgehebelt werden. Die Kostenfolgen und die Einschränkung der Autonomie wären für Gemeinden und Kantone enorm. Bereits heute kostet die Subventionierung staatlicher Integrationsprogramme die Kantone, Gemeinden und Städte riesige Geldsummen. Einmal mehr gilt es festzuhalten, dass Integration primär die Aufgabe derjenigen Personen ist, die in unser Land einwandern. Die Verankerung der Integration in der Bundesverfassung ist sogar kontraproduktiv, da zusätzliche Begehrlichkeiten geweckt werden und die Verantwortung für Integration vertauscht wird – wer einwandert, hat sich zu integrieren. Mit einer Verankerung des Integrationsartikels, wie dies der von Ständerat Bieri hochgelobte Gegenentwurf verlangt, könnte zudem praktisch jede Ausweisung gerichtlich angefochten werden mit dem Argument, die Wohngemeinde und der Kanton hätten nicht genügend für eine angemessene Integration getan. Statt konsequente Ausweisungen von schwer kriminellen Ausländern würden wir eine Flut von Beschwerden und Rekursen erleben, mit welchen Ausweisungen über Jahre verzögert wenn nicht sogar verhindert werden könnten.  Die Rechnung hätten dann wiederum die Kantone und Gemeinden und schliesslich wir Steuerzahler zu begleichen. Um nicht ein ähnliches Debakel wie mit der Armee XXI zu erleben, sage ich deshalb am 28. November JA zur Ausschaffungsinitiative und NEIN zum Gegenentwurf von Bundesrat und Parlament, so wie ich damals JA zu einer Weiterführung der im Grundsatz gut funktionierenden Armee 95 und NEIN zur Armee XXI gesagt habe.

Theo Biedermann, Cham
7. November 2010

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