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Richter haben Gesetze korrekt zu vollziehen
CVP-Bundesrichter Thomas Stadelmann erblickt in der Durchsetzungsinitiative einen Anschlag auf unseren Rechtsstaat und die Gewaltenteilung. Ein Strafautomatismus ohne Einzelfallprüfung katapultiere die Schweiz in Verhältnisse, wie sie in Deutschland in den Dreissigerjahren des vergangenen Jahrhunderts geherrscht hätten, so der Herr Bundesrichter.
Auf welchem Planeten lebt dieser Jurist eigentlich? Wer mit 150 km/h auf der Autobahn fährt und eine Busse auferlegt erhält, kann auch nicht einwenden, die Busse sei unverhältnismässig, weil weit und breit sonst niemand auf der Autobahn unterwegs war. Unser Rechtssystem funktioniert eben gerade mit solchen Automatismen. Und das ist gut so.
Dieses System schützt die Bürger nämlich vor Richterwillkür. Es sorgt dafür, dass gleich gelagerte Fälle gleich behandelt werden. Könnte jeder Fall vom Richter unter dem Aspekt der Verhältnismässigkeit frei überprüft werden, würden wir in einem Richterstaat enden.
Es ist deshalb nicht die Durchsetzungsinitiative, welche gegen die Gewaltenteilung verstösst, sondern die Forderung nach einer Verhältnismässigkeitsprüfung in jedem Einzelfall. Ich lege deshalb am 28. Februar 2016 mit Überzeugung ein Ja zur Durchsetzungsinitiative in die Urne.
Michael Riboni, SVP-Kantonsrat, Baar