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Richtigstellungen zur Pädophilen-Initiative

Leserbrief zum Artikel „Sie müssten die Initiative zurückziehen“ in der Neuen Zuger Zeitung vom 26. April 2014

Im von Herrn Lukas Scharpf verfassten Artikel/Interview mit Prof Martin Killias sind falsche, nicht der Wahrheit entsprechende Informationen enthalten welche die Bevölkerung nicht informieren sondern in die Irre führen! Die Initiative wurde alleine deshalb nicht zurückgezogen, weil sie das neue Gesetz ideal ergänzt. Das vielgerühmte, nicht schlechte Gesetz tritt so oder so in Kraft, egal ob sie die Initiative annehmen oder nicht. Die Initiative ergänzt dieses Gesetz lediglich in einem sehr wichtigen Punkt, dem lebenslänglichen Berufsverbot für verurteilte pädosexuelle Wiederholungstäter.

Als erstes falsches Beispiel wird die Jugendliebe zwischen einer 15 Jährigen und einem 17 Jährigen genannt. Diese Liebe könne zu einem lebenslänglichen Berufsverbot führen. Diese Aussage ist falsch! Im Gesetz steht geschrieben, dass wenn der Altersunterschied weniger als 3 Jahre beträgt, eine sexuelle Beziehung straffrei ist. Der Richter kann sogar bei einem 20 Jährigen von einer Strafe absehen. Alle anderen Behauptungen sind schlichtweg falsch.

Noch schlimmer das Beispiel eines 15 jährigen Mädchens welches masturbiert, sich dabei filmt und diesen Film ihrem ebenfalls minderjährigen Freund schickt. Auch dieser Fall hat absolut nichts mit Pädophilie zu tun. Die Initiative will nicht Kinder vor Kindern Schützen, sondern Kinder vor Erwachsenen Wiederholungstätern. Scheinbar ist Frau Bundesrätin Sommaruga recht frustriert, dass sich die Initianten nicht mit dem neuen Gesetz zufrieden gegeben haben weil sie die Kinder noch besser schützen wollen und das Gesetz mit der Initiative ergänzen wollen.

Pädosexuelle Wiederholungstäter sollen nie mehr mit Kindern arbeiten dürfen. Falls die Initiative angenommen wird, muss Bund und Parlament diesen Wunsch umsetzen und das eh schon bestehende Gesetz mit dieser zusätzlichen Verschärfung ergänzen. Aus mir schleierhaften Gründen versucht sie dies krampfhaft zu verhindern und orakelt jetzt schon mit Hilfe eines Strafrechtsprofessors, welche unangenehmen Folgen diese Initiative in absoluten Ausnahmefällen, welche ich in meiner doch schon 12 jährigen Tätigkeit im Kinderschutz nicht erlebt habe, haben könnte.

Im Initiativtext ist jeweils das Anliegen der Bevölkerung formuliert und logischerweise nicht schon das detaillierte Gesetz. Anstatt Verwirrung zu stiften und die Initiative zu bekämpfen, würde sich die Bundesrätin besser Gedanken zum Kinderschutz machen. Auch wenn die Initiative angenommen wird, gibt es dennoch viel zum Schutz unserer Kinder vor der sexuellen Ausbeutung zu tun.

Mit einem JA zur Initiative unterstützen sie den ersten wichtigen Schritt in die richtige Richtung.

Thomas Werner, Kantonsrat SVP, Unterägeri

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