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Rückbesinnung auf den Grundgedanken der Invalidenversicherung (IV)

Die seit 1960 bestehende Invalidenversicherung (IV) ist neben der AHV und der zweiten Säule einer der Pfeiler unseres Systems der sozialen Sicherheit. Die IV wurde mit dem klaren Zweck geschaffen, den Mitbürgern, welche nicht mehr erwerbsfähig sind, ein Ersatzeinkommen zu ermöglichen. Dabei ist aber Erwerbsfähigkeit ganz allgemein zu verstehen. Es genügt nicht, im gelernten oder zuletzt ausgeübten Beruf nicht mehr arbeiten zu können. Erwerbsunfähigkeit bedeutet die Unmöglichkeit, in einer beliebigen Form einen Erwerb zu erzielen. Erst wenn trotz Flexibilität und Leistungsbereitschaft der Lebensunterhalt nicht mehr bestritten werden kann, soll die Allgemeinheit helfend eingreifen.
Schliesslich leben die Bezüger einer IV-Rente auf Kosten ihrer arbeitenden Mitmenschen. Das ist gerechtfertigt – aber nur dann, wenn es sich um einen Fall wirklicher Bedürftigkeit handelt. Der Grundgedanke unserer IV ist, den vom Schicksal hart Getroffenen eine letzte Abfederung zu gewährleisten und ihnen – wenn immer möglich – die Rückkehr in den Arbeitsmarkt zu ermöglichen.

Dieser wichtige Grundgedanke der IV wurde in den letzten Jahren zunehmend missachtet. Mit der 5. IV-Revision soll deshalb zum Grundgedanken der Invalidenversicherung zurückgekehrt werden.
Hilfe, nicht Umverteilung ist das Ziel. Das Reformpaket, über welches wir am 17. Juni 2007 abstimmen, verfolgt deshalb zwei Hauptziele: Mehr Menschen mit gesundheitlichen Problemen in das Erwerbsleben einzugliedern und die Ausgaben der IV zu senken. Dazu sind drei Hauptregelungen sowie verschiedene Sparmassnahmen vorgesehen. Bei der 5. IV-Revision handelt es sich nicht nur um eine dringend gebotene Sparanstrengung, vielmehr bringt sie auch einen Ausbau der Integrationshilfe, welche echten Behinderten die Rückkehr in den Arbeitsmarkt ermöglicht.
Somit wird der Gedanke der Selbstverantwortung wieder ins Zentrum gestellt, so wie das bei der Gründung der IV der Fall war.
Ich werde deshalb am 17. Juni 2007 Ja stimmen und bitte Sie die 5. IV Revision ebenfalls zu befürworten

Werner Villiger, Zug
Kantonsrat, SVP
21. Mai 2007

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