Mitmachen
Artikel

Schiedsgerichts-Scheinlösung beim Rahmenvertrag – eine Farce!

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg ist nicht die vermeintlich neutrale dritte Gewalt, die ihre richterlichen Aufgaben wie in sämtlichen demokratischen Staaten der Welt mehr oder weniger gerecht und unabhängig wahrnimmt. Er ist die höchste richterliche Instanz in Europa.

Seine Hauptaufgabe besteht darin, alle in Brüssel von gelangweilten Bürokraten ersonnenen Gesetze durchzusetzen und sicherzustellen, dass sie bei allen EU-Mitgliedestaaten deckungsgleich umgesetzt werden. Dies alles mit dem Ziel, den Zusammenhalt und die Zentralisierung der Union mit Vehemenz voranzutreiben. Der EuGH versteht sich als Triebkraft der Gleichschaltung Europas nach EU-Vorgaben mit dem Endziel, die “Vereinigten Staaten von Europa“ endlich zu realisieren.

Er ist praktisch der „kooperative Partner“ der EU-Kommission und des Ministerrats, deren Macht er stützt und legitimiert. Andere europäische Gerichtsinstanzen (Schiedsgerichte, EGMR, Efta-Gericht) werden nur geduldet, wenn sie sich vorbehaltlos der Oberhoheit des EuGH unterordnen. Der EuGH ist eindeutig eine politische Kraft und keine der Neutralität verpflichtete Justizvollzugsintanz. Dazu die Definition in Wikipedia: „Politische Justiz entscheidet in Abhängigkeit von politischen Einflüssen.

Sie wird von diktatorischen Regimen benutzt und stellt sich selbst in den Dienst politischer Interessen. Menschen oder Institutionen werden nicht wegen konkreter Straftaten, sondern wegen ihrer Gesinnung bestraft“. Vorläufer politischer Gerichte waren die Volksgerichtshöfe der Nazis ebenso wie die Gerichts-Troikas der Sowjetunion. Nicht umsonst nannte Michail Gorbatschow die Europäische Union eine „Sowjetunion in westlicher Verkleidung“. Er muss es wissen; er war deren Präsident.

Offenbar wird nun vom Bundesrat ausgerechnet ein Schiedsgericht im Zusammenhang mit dem Rahmenvertrag als „Ei des Kolumbus“ angestrebt. An Stelle des EuGH soll dieses Schiedsgericht über Streitigkeiten bei der Auslegung von EU-Recht entscheiden. So naiv kann unsere Landesregierung doch nicht sein, dass sie sich von den Brüsseler Ränkeschmieden so einfach über den Tisch ziehen lässt?

Die Fakten sind wie folgt: Brüssel zeigte verhaltene Bereitschaft, ein Schiedsgericht als Schlichtungsstelle zu akzeptieren, aber nur unter folgender Bedingung: Das Schiedsgericht ist mit allem, was die EU willkürlich als „binnenmarktrelevant“ bezeichnet (vermutlich alles ausser der Hornkuh-Initiative), zwingend an die Vorgaben der EU gebunden.

Zu allem, was Brüssel einseitig und diktatorisch als „binnenmarktrelevant” erklärt, muss das Schiedsgericht den EuGH zu einer sog. „Vorab-Entscheidung“ befragen. Dessen Antwort ist endgültig und besiegelt das Urteil. Somit ist dies nicht einmal ein Pseudo-Schiedsgericht, sondern ein Spiel mit gezinkten Karten, in dem die stärkere Mannschaft ihren eigenen Schiedsrichter mitbringt.

Die EDA-Bürokraten haben dem Ganzen einen neuen Namen verpasst: „InstA“. Niemand versteht diese unsinnigen Abkürzungen. Trotzdem werden meines Erachtens bis im Frühsommer SP, die Gewerkschaften, FDP, CVP und die europhilen Gelegenheitsparteien umfallen. Übrig bleiben wird wie 1992 die SVP, nachdem auch eine Parlamentsmehrheit eingelenkt haben wird. Irgendwann kommt dann der grosse „Showdown“ mit dem Volk! Man sieht sich immer zweimal im Leben. Das nächste Mal wiederum bei Philippi! Und im Herbst 2019 stehen Wahlen an!

Robert Nieth, Walchwil

Artikel teilen
Kategorien
weiterlesen
Website SVP Schweiz
Kontakt
SVP Schweizerische Volkspartei Kanton Zug, Postfach, 6300 Zug
Telefon
079 680 17 44
E-Mail
Social Media
Besuchen Sie uns bei:
Wir verwenden Cookies, um Inhalte und Anzeigen zu personalisieren, Funktionen für soziale Medien anbieten und Zugriffe auf unsere Webseite analysieren zu können. Ausserdem geben wir Informationen zur Nutzung unserer Webseite an unsere Partner für soziale Medien, Werbung und Analysen weiter. Details ansehen
Ich bin einverstanden