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Schildbürgertum in der dynamischen Rechtsübernahme

Als in der Politik engagierte Person empfinde ich es als meine Pflicht mich kontinuierlich zu informieren und auch möglichst breit Argumente einzuholen.

Ich war nun doch bereits an zwei Veranstaltungen von Wirtschaftsverbänden zum Thema EU-Rahmenabkommen und wollte dort Argumente hören. Zum einen bei der Zuger Wirtschaftskammer wo Herr Atteslander von Economiesuisse geladen war und zum anderen bei der Industrie- und Handelskammer Zentralschweiz wo Herr Gobbo von der Konferenz der Kantonsregierungen geladen war. Beide Herren, ihres Zeichens ziemliche EU-Turbos, haben dann in Ihren Präsentationen die Umsetzung der neuen Waffenrichtlinie als eine «erfolgreiche dynamische Rechtsübernahme» plagiiert.

Als Schütze dachte ich, ich hör nicht recht und fand diesen Versuch die EU-Rechtsübername als vorteilhaft mit diesem Beispiel darzustellen zwar einstudiert aber doch ziemlich kläglich. Früher gab es sogenannte Waffenerwerbscheine und Ausnahmebewilligungen. Jetzt nach der Anpassung gibt es fast ausschliesslich nur noch Ausnahmebewilligung Klein und Gross womit man die/den EU-Richtlinien im Waffenrecht versucht zu umgehen/gerecht zu werden.

Waffenerwerbsscheine werden im Vergleich fast keine mehr erstellt, da nur noch wenige Waffen unter diese Definition fallen. Faktisch hat man das Waffenrecht so pervertiert um diese Richtlinie umzusetzen, der EU den Hof zu machen und selbst ja nicht Schengen-Dublin zu gefährden. Wieso? Da sonst der Schützenverband mit dem Verbot aller Sportgeräte damals ein Referendum gegen diese Rechtsübernahme gemacht hätte und die Personenfreizügigkeit arg in Gefahr gewesen wäre, da auf einen Schlag hunderttausende, wenn nicht Millionen Sportgeräte illegal geworden wären.

Also ehrlich, wenn man eine Umgehung des Rechtes mit Ausnahmebewilligungen, nur damit man nicht einen Vertrag gefährdet, als erfolgreiches Beispiel der bilateralen Verträge nennt, dann ist einem bei Trost nicht mehr zu helfen. Gnade uns, wenn wir wirklich denken, dass dies bei einem Rahmenabkommen welches noch viel einschneidender ist, besser werde.

Wieso nennen diese vehementen Befürworter nicht ein gutes Beispiel der dynamischen Rechtsübernahme… oh halt… es gibt keines.

Jeffrey Illi, Kantonsrat SVP, Hünenberg

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