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Schönwetter-Staatsaufgabe oder Imagepflege

Die Staatsrechnung des Kantons hat 2006 mit einem Überschuss von 154.7 Millionen Franken abgeschlossen. Dies ist nur auf den ersten Blick eine uneingeschränkt erfreuliche Situation. Eine Staatsrechnung muss über die Konjunkturzyklen hinweg ausgeglichen abschliessen. Defizite bedeuten, dass heute in Anspruch genommene Leistungen erst in der Zukunft bezahlt werden. Bei Überschüssen ist es genau umgekehrt. Wenn in einem Jahr ein Überschuss erzielt wird, ist dies genau so gut oder genau so schlecht wie, wenn in einem Jahr ein Defizit geschrieben wird. Entscheidend ist die langfristige Sicht. Am nächsten Donnerstag wird der Kantonsrat über die Verwendung des Überschusses beschliessen. Das Finanzhaushaltgesetz (FHG) sieht vor, dass Überschüsse den Reserven zuzuweisen sind. Im gleichen Paragraphen steht aber auch, dass der Kantonsrat von diesem Grundsatz abweichen kann. Gemäss langjähriger Praxis leistet der Kanton Zug auf freiwilliger Basis freundeidgenössische Hilfe und Auslandhilfe, sofern die Rechnung einen deutlichen Überschuss ausweist und der Selbstfinanzierungsgrad der Investitionen dies erlaubt. Der Regierungsrat beantragt, vom Überschuss 1.1 Millionen Franken für Spenden im In- und Ausland aufzuwenden. Als Begründung wird auf die langjährige Praxis verwiesen. Ein deutlicher Hinweis dafür, dass der Antrag schwer zu begründen ist.

Die Definition der Staatsaufgaben ist ein politischer Prozess. Die Frage, ob eine Aufgabe vom Staat wahrgenommen werden muss, wird in Abhängigkeit von Aufgabe und politischem Standpunkt teilweise kontrovers beantwortet. Das Spektrum reicht von „eindeutig ja“ (Rechtspflege) über „eher nicht“ (Kulturförderung) bis zu „eindeutig nein“ (derjenige Teil der Lebenswelt, der noch nicht vom Kanton Zug geregelt ist). Die Frage der staatlichen Zuständigkeit wird regelmässig politisch beantwortet – bei jedem neuen Gesetz und auch jedes Jahr in der Budgetdebatte.

Staatliche Aktivitäten, die nur bei Überschüssen auftreten, sind meiner Meinung nach höchst zweifelhaft. Es gibt doch keine „Schönwetter-Staatsaufgaben“! Ordentliche Staatsaufgaben gehören ins ordentliche Budget und müssen auch unabhängig vom Rechnungsergebnis finanziert werden. Sowohl Regierungs- wie auch Kantonsrat sind der Meinung, dass Spenden keine Aufgabe des Kantons ist. Sonst müssten diese Ausgaben nämlich budgetiert werden. Dies übrigens im Unterschied zur Soforthilfe, die der Regierungsrat gemäss FHG im Fall von Kriegen oder Katastrophen zu Lasten der Rechnung beschliessen kann. Es wäre auch schwer zu begründen, wieso das Spenden eine Staatsaufgabe sein soll. Es gibt keinerlei Anhaltspunkte dafür, dass der Staat besser spenden könnte als die einzelne Bürgerin oder der einzelne Bürger. Es ist auch nicht so, dass in der Schweiz zu wenig gespendet wird: gemäss der Zertifizierungsstelle für gemeinnützige, Spenden sammelnde Organisationen (ZEWO) spendet jeder Schweizer Haushalt durchschnittlich 300 Franken pro Jahr. Das private Spenden wird im Kanton Zug übrigens auch gefördert: Das Steuergesetz sieht für Spenden an wohltätige Organisationen Abzüge vor. Ich bin nicht nur der Meinung, dass der Kanton nicht spenden soll, sondern dass er genau genommen gar nicht spenden kann. Spenden hat mit Solidarität zu tun. Solidarität kann nur freiwillig geübt werden. Der Staat hingegen kann mit Steuergeld, welches zwangsweise eingezogen wird, niemals solidarisch sein. Er kann es lediglich umverteilen. Oder damit sein Image pflegen.

Stephan Schleiss, Steinhausen
Kantonsrat SVP
23. Juni 2007

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