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Schutz der Privatsphäre vor übermässiger Transparenz

Der Schutz der Privatsphäre ist ein Grundrecht, das nicht durch unnötige Transparenzgesetze gefährdet werden sollte.

Die Transparenz-Initiative und der Gegenvorschlag würde verlangen, dass private finanzielle Beiträge zu politischen Kampagnen offengelegt werden, was die Freiheit und Privatsphäre der Bürger einschränkt.

Es ist nicht die Aufgabe des Staates, über die politischen Überzeugungen seiner Bürger zu wachen. Zudem und das haben die soeben veröffentlichten nationalen Daten gezeigt, kreieren wir ein weiteres Bürokratiemonster, dass am Schluss keine Aussagen zulässt.

Daher rufe ich dazu auf, am 22. September 2024 Nein zur Transparenz-Initiative und Nein zum Gegenvorschlag zu stimmen, unsere Privatsphäre zu schützen und den Weiterausbau der Bürokratie verhindern.

Adrian Risi, Zug
Kantonsrat

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