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Seit wann muss ein Volksentscheid begründet werden ?

Der Kantonsrat wird an seiner Sitzung vom 28. September 06 eine Motion von Kantonsrat A. Gössi (SP) behandeln. Mit dieser Motion, die auch vom Regierungsrat unterstützt wird, sollen die Zuständigkeiten für den Erwerb des Gemeinde – und des Kantonsbürgerrechtes geändert werden. Gemäss Hauptanliegen des Motionärs sollen in Zukunft Einbürgerungen in Form einer beschwerdefähigen Verfügung erfolgen, Bürgergemeindeversammlung und Kantonsrat wären nicht mehr Zuständig.
Mit diesem Beschluss wird eine Einbürgerung zu einem reinen Verwaltungsakt degradiert, d. h. in Zukunft wird die Exekutive auf gemeindlicher und kantonaler Ebene über Einbürgerungen entscheiden können.

Damit ist die SVP – Fraktion überhaupt nicht einverstanden und wird deshalb alles Unternehmen, dass diese Motion nicht an den Regierungsrat zur weiteren Bearbeitung weitergeleitet wird.
Die SVP – Fraktion unterstützt nach wie vor die SVP – Volksinitiative „für demokratische Einbürgerungen“. Diese Volksinitiative ist im November 2005 zustande gekommen und verlangt, dass die Bundesverfassung wie folgt geändert wird:
„Die Stimmberechtigten jeder Gemeinde legen in der Gemeindeordnung fest, welches Organ das Gemeindebürgerrecht erteilt. Der Entscheid dieses Organs über die Erteilung des Gemeindebürgerrechtes ist endgültig.“
Die SVP will mit dieser Initiative die Rechte der Stimmbürger und die Autonomie der Gemeinden in Einbürgerungsfragen sichern. Seit jeher konnten die Schweizer darüber befinden, wer in unserem Land eingebürgert wird und wer nicht. Dieses demokratische Recht wird durch das Bundesgericht in Frage gestellt. Damit ist die SVP – Initiative „für demokratische Einbürgerungen“ die einzige Vorlage, welche den Einbürgerungsentscheid wieder zu dem macht, was er einmal war – nämlich ein demokratischer, politischer und abschliessender Volksentscheid. Zudem kann sie in der heutigen unsicheren Rechtslage endlich Klarheit schaffen.

Der Bundesrat wird zur SVP – Initiative voraussichtlich bis Ende dieses Jahres eine Botschaft vorlegen, sodass dann schlussendlich die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger über die Zuständigkeiten bei Einbürgerungen abstimmen können.

Werner Villiger, Kantonsrat SVP Zug
Zug, 10. Sept. 2006

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