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Soll Inzestverbot aufgehoben werden?

Vor kurzem fiel mir in der Neuen Zuger Zeitung ein Artikel auf, welcher die Aufhebung des Inzestverbotes thematisierte, wonach der Bundesrat beabsichtigt, das Inzestverbot im Strafgesetz (StGB) zu streichen. Das heisst, dass der einvernehmliche Geschlechtsverkehr zwischen Blutsverwandten legalisiert werden soll.

Der Bundesrat hat den Entwurf über die «Harmonisierung der Strafrahmen» im Strafgesetzbuch (StGB) in die Vernehmlassung geschickt. Unter verschiedenen Änderungen sieht der Bundesrat die Aufhebung des Inzesttatbestandes vor. Im heutigen Strafrecht wird nach Art. 213 des Strafgesetzbuches mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft, wer mit einem Blutsverwandten in gerader Linie oder einem voll- oder halbbürtigen Geschwister den Beischlaf vollzieht. Unmündige bleiben straflos, "wenn sie verführt worden sind.“

Die Begründung des Bundesrates kommt sehr "salopp" daher und vermag aus meiner Sicht nicht zu überzeugen. Der Bundesrat will den Tatbestand des Inzest aus dem StGB streichen, weil die Bestimmung heute bloss mehr von marginaler Bedeutung sei. Im Weiteren agumentiert der Bundesrat, dass es sich schliesslich nur um drei bis vier Fälle pro Jahr handle. Zudem liessen sich nur wenige Gründe finden, warum der einvernehmliche Geschlechtsverkehr zwischen erwachsenen Blutsverwandten kriminalisiert werden solle.

Der Bundesrat hat wohl die Rechnung ohne den Wirt gemacht bzw. die Interessen der Schweizer Bevölkerung ausser Acht gelassen. Das vorliegende Thema wird nämlich in der Bevölkerung sehr emotional diskutiert. Man spürt dabei heraus, dass es der Bevölkerung grundsätzlich nicht um den Straftatbestand geht, sondern um ethisch – moralische Aspekte, welche in unserer schweizerischen Kultur tief verwurzelt sind. Der Bundesrat will eine Änderung im Strafrecht vollziehen, welche mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit grossmehrheitlich vom Schweizervolk nicht getragen wird.

Ich kann für das Handeln des Bundesrates und zudem schlecht begründete Absicht überhaupt kein Verständnis aufbringen. Ich erachte den Vorschlag der Landesregierung als inakzeptabel. Ich bin der Ansicht, dass der Tatbestand des Inzest im Strafrecht nicht aufgehoben werden soll.

Bei dieser Gelegenheit verabschiede ich mich von der aktiven Politik und danke allen, welche mich in all den Jahren unterstützt und begleitet haben.

Anton Stöckli, Zug
Kantonsrat SVP
18. Dezember 2010

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