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Sonderbare Ideen betreffend Wohnraum in Cham

Viele dieser 12 Ziele, aus der vom Gemeinderat erstellten Wohnraumstrategie, sind zu unterstützen. Diese Ziele wurden bereits in der Vergangenheit verfolgt und haben sich bewährt.

Es sind Ziele wie die Unterstützung von Wohnbauträgerschaften (Ziel A1.1). Dies sieht vor, dass die Gemeinde finanzielle Unterstützung an gemeinnützige Wohnbauträgerschaften leisten kann. Dies mit der Absicht, bezahlbare Wohnungen zu erhalten, aber auch neue zu schaffen. Damit mehr Wohnungen nach dem kantonalen Wohnraumförderungsgesetz «WFG» geschaffen werden können, braucht es auch planungsrechtliche Rahmenbedingungen».

Hierzu wurde das Ziel B1.1 definiert, damit bei gewissen Flächen, die Ausnützungsziffer um 0.2 erhöht werden kann. Es gibt aber auch beim Primärziel B, welches das Angebot an preisgünstigem Wohnraum nach WFG bedarfsgerecht erhöhen will, fragwürdige Ideen. So will die Gemeinde selbst Liegenschaften entwickeln und betreiben. Dies sollte vermieden werden, denn genau hierzu gibt es gemeinnützige Wohnbauträgerschaften aber auch private, verantwortungsbewusste Liegenschaftsbesitzer, welche erfahren sind, kostengünstig bauen können und auch heutzutage noch faire Mietpreise verlangen.

Mit dem Ziel C1.1 „Mietzinsbeiträge für Haushalte mit Bedarf (objektungebunden)“ will der Gemeinderat eine neue gesetzliche Grundlage schaffen, dass die Gemeinde auch Beiträge an Personen und Haushalte leisten kann, die nicht in einer, dem WFG unterstellten, Wohnung leben. Wenn das Budget für eine 3’000.- Franken teure Wohnung in Cham nicht reicht, sondern nur 2’700.- Franken zulässt, so geht man auf die Gemeinde und beantragt gemeindliche Mietzinsbeiträge. Anspruchsberechtigt sollen explizit nur Personen und Haushalte sein, die einen langjährigen Bezug zu Cham haben.

Ich mag mir nicht vorstellen wie dies in der Praxis in der Gemeindeverwaltung, dann von statten geht. Was müsste für ein Bürokratiemonster geschaffen werden, um dieses Ziel C 1.1 zu realisieren? Mit einer solchen Idee torpediert man das Wohnbauförderungsgesetz des Kantons Zug, denn in diesen 1900 Wohnungen können Haushalte mit geringem Einkommen und Vermögen vom Kanton durch Beiträge unterstützt werden und erhalten somit Subjekthilfe. Gegenwärtig beziehen rund 45 % der WFG-Haushalte solche Subjekthilfe als Mietzinszuschüsse.

Es ist also absurd, wenn der Gemeinderat teure Wohnungen mit dem Ziel C1.1 mitfinanziert und parallel gleich die Anreize nach preisgünstigem Wohnungsbau der eigenen Strategie torpediert. Man treibt mit dem Ziel die Mietpreise weiter in die Höhe und läuft Gefahr das verfassungsrechtliche Gleichbehandlungsgebot zu missachten. Über die Anpassungen des Reglements werden wir Chamer voraussichtlich im ersten Quartal 2026 abstimmen können. Ich bin gespannt auf die weiteren Diskussionen.

Hans Jörg Villiger, Cham
Kantonsrat

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