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Sprachliche Frühförderung gehört nicht ins Schulgesetz

An der vergangenen Kantonsratssitzung konnte auf Antrag der SVP die Sprachliche Frühförderung erfolgreich aus dem überarbeiteten Schulgesetz gestrichen werden. Mit einem neuen Paragraphen im Schulgesetz wäre es möglich geworden, dass die Gemeinden die Kinder bereits vor dem Eintritt in den obligatorischen Kindergarten zur Teilnahme an diesem Angebot verpflichten könnten. Die Sprachliche Frühförderung hat nichts im Schulgesetz verloren. Bereits jetzt können Gemeinden ein Angebot – falls Bedarf besteht – anbieten. Dieses Angebot kann dann auch freiwillig besucht werden. 
Die SVP Fraktion ist klar der Meinung, dass die Kinder im Kindergarten unsere Sprache erlernen können. Zusätzlich gibt es bereits heute Massnahmen wie zum Beispiel DaZ (Deutsch als Zweitsprache), welche die Kinder zusätzlich unterstützen, falls der Bedarf besteht. Wie können wir überprüfen, ob die Kinder bevor sie in den Kindergarten kommen bereits genügend Deutschkenntnisse besitzen oder nicht? Wer stellt die Kriterien für die genügenden Kenntnisse auf? Nach welchen Kriterien suchen wir die Kinder aus oder wollen wir alle Kinder „vorabklären“? Müssen wir dazu neue Stellen schaffen? Die Umsetzung dieses Paragraphen ist komplex und wäre überhaupt nicht praktikabel gewesen.
Beni Riedi, Kantonsrat SVP Baar

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