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Städtische Kulturpolitik – Quo Vadis?

Seit Oktober 2019 steht die Zuger Kulturpolitik im medialen und politischen Fokus. Alles begann mit einem Atelierstipendium, welches die städtische Kulturkommission einem eigenen Mitglied vergab. Dieser Umstand hat eine breit angelegte Diskussion über die Kulturpolitik der Stadt Zug entfacht, welche zum Rücktritt von drei Kommissionsmitgliedern führte. Es wurde klar, es braucht einen klaren Kurswechsel in der Stadtzuger Kulturpolitik. Denn die aktuelle Kulturpolitik ist definitiv kein Zukunftsmodell.

Das aktuelle System widerspricht den Grundsätzen einer guten Unternehmensführung («Corporate Governance»). Denn das Atelierstipendium erhielt ein Mitglied der Kulturkommission, welches ihr eigenes Konzept erst einreichte, als sie alle anderen eingereichten Konzepte kannte. Das eigene Konzept wurde anschliessend erst nach Fristablauf eingereicht und erhielt trotzdem den Zuschlag. Dazu kommt, dass anlässlich der Kommissionssitzungen verschiedentlich die gesetzlich klar definiterten Ausstandregeln nicht eingehalten wurden oder zumindest nicht richtig protokolliert wurden.

Das aktuelle System ist ein schlechtes Expertensystem. In der gegenwärtigen Kulturkommission sitzen verschiedene Kulturschaffende aus der Stadt Zug. Sie beraten den Stadtpräsidenten in der Vergabe der Kulturgelder. Gleichzeitig erhalten sie diverse städtische Gelder für eigene Kulturprojekte, einerseits von der Kulturkommission und andererseits von der Fachstelle für Kultur. Dadurch werden objektive Entscheidungen verunmöglicht. Kulturarbeit ist für den Grossteil der Kulturschaffenden nicht rentabel und nur durch staatliche Fördermittel möglich. Wer beisst also die Hand, die ihn füttert?

Diese Beispiele zeigen, es braucht einen Richtungswechsel in der Stadtzuger Kulturpolitik. Wenn eine private Unternehmung mit undurchsichtigen Kriterien Kulturgelder verteilt, beschränkt sich das Problem auf die Aktionäre der Unternehmung. Bei der Stadt Zug hingegen geht es um öffentliche Gelder und damit letztendlich um Steuergelder von über 30’000 Einwohnern und diversen Unternehmungen. Bei einer privaten Firma besteht die Wahl, ob man deren Aktien kaufen oder halten möchten. Diese Wahlfreiheit beim Staat besteht nicht, denn Steuern zahlen ist kein Freiwilligkeit. Genau darum muss der Staat messbar, transparent und klar handeln. Nur so ist seine Glaubwürdigkeit gegenüber den Bürgern gewährleistet ohne in Willkürlichkeit zu verfallen.

Diese Glaubwürdigkeit besteht in der Stadtzuger Kulturpolitik gegenwärtig nicht. Das System der Abhängigkeiten von Kulturschaffenden und Kulturkommissionsmitgliedern gilt es zu entflechten. Wer in der städtischen Kulturkommission sitzt, soll nicht selber öffentliche Kulturgelder in Anspruch nehmen. Die gesetzlichen Prozedere sind einzuhalten und konsequent anzuwenden. Diese Transparenz ist die Stadt Zug ihren Steuerzahlern schuldig. Ich persönlich bin guter Dinge, dass der bürgerliche Stadtpräsident, welcher seit einem Jahr im Amt ist, sich dieser Sache annimmt. Immerhin genoss er den Support aller bürgerlichen Parteien bei seiner Wahl, die Erwartungen sind entsprechend hoch. Eines ist nämlich klar, ein Richtungswechsel in der Stadtzuger Kulturpolitik ist unabdingbar. Das Stadtparlament hat dazu Hand geboten und eine entsprechende Motion einstimmig überwiesen, welche ein entsprechendes Kulturreglement fordert. Der Stadtrat unter der Führung des Stadtpräsidenten ist nun gefordert diesen Ball aufzunehmen und Transparenz zu schaffen.

Gregor R. Bruhin, Gemeinderat und Mitglied der Geschäftsprüfungskommission
Fraktionspräsident SVP

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