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Ständerat will kriminelle Ausländer nicht ausschaffen

Der Ständerat hat am 10. Dezember mit grosser Mehrheit entschieden, dass kriminelle Ausländer weiterhin nicht konsequent ausgeschafft werden sollen. Die Ständeräte missachten damit den Volksentscheid vom 28. November 2010 in krasser Weise. 
Nur gerade rund 500 kriminelle Ausländer können derzeit pro Jahr in ihre Heimat ausgewiesen werden. Volk und Stände haben am 28. November 2010 mit der Annahme der Ausschaffungsinitiative diesen Missstand eigentlich beseitigt und damit eine automatische Ausschaffung bei schweren Straftaten beschlossen. 
Damit könnten die Bürgerinnen und Bürger vor bis zu 18‘000 Straftätern (bezogen auf das Jahr 2012; gemäss Berechnungen des Bundesrates) geschützt werden, welche die Schweiz pro Jahr nach Verbüssung ihrer Strafe verlassen müssten. Nachdem sich der Nationalrat zumindest auf eine Kompromisslösung, auf der Basis der von der SVP lancierten Durchsetzungsinitiative, geeinigt hat, missachtet die grosse Mehrheit des Ständerates – genau gleich wie der Bundesrat – den Volkswillen in krasser Weise. 
Mit der Einführung einer sogenannten Härtefallklausel, mit welcher jede Ausschaffung verhindert werden kann, fällt er in das untaugliche Konzept des seinerzeitigen Gegenvorschlags zurück, welcher von Volk und Ständen klar abgelehnt worden ist.
Nun ist zu hoffen, dass der Nationalrat standhaft bleibt und an einer Umsetzung des Ausschaffungsartikels in der Bundesverfassung auf der Basis der Durchsetzungsinitiative der SVP festhält.
Karl Nussbaumer
Kantonsrat und Vizefraktionschef SVP
Menzingen

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