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Stellungnahme der SVP Fraktion zum Kantonsratsbeschluss betreffend Beitritt zur Vereinbarung über die interkantonale Zusammenarbeit im Bereich überregionaler Kultureinrichtungen

Die SVP – Fraktion spricht sich grossmehrheitlich gegen den Antrag des Regierungsrates und der Konkordatskomission aus und unterstützt somit den Antrag der STAWIKO.
Dass sich auch unser Kanton an der staatlichen Unterstützung einiger wichtigen Kulturzentren in Zürich und Luzern beteiligen muss, ist für uns unbestritten.
Wir wehren uns jedoch dagegen, dass zusätzlich pro Jahr 1,66 Mio. Franken, das heisst bis zum Inkrafttreten des NFA im Jahr 2008 total ca. 5 Mio. Franken freiwillig geleistet werden sollen, denn mit der Einführung des NFA werden wir noch frühzeitig genug zur Kasse gebeten.
Uns stört aber auch, dass die zusätzlichen Beträge nicht den einzelnen Kulturinstitutionen direkt zufliessen und keine Belastungsobergrenze festgelegt wurde.
Wir haben die aktualisierte Finanzstrategie der Regierung immer unterstützt und damit auf konsequente Weise die Wachstumsabschwächung des Personalaufwandes und der Beiträge mit Zweckbindung mitgetragen.
Wir haben andrerseits aber auch die Auszahlung eines einmaligen Bonus an die Mitarbeiter des Kantons und der Gerichte an der letzten Kantonsrats – Sitzung grossmehrheitlich gutgeheissen.
Wir können jedoch nicht akzeptieren, dass einerseits Einsparungen bei den Ausbildungsbeiträgen, beim Sport und bei der Berufsbildung usw. vom Kantonsrat beschlossen werden und dann freiwillig ca. 5 Mio. Franken ausgegeben werden sollen.
Diese Vorlage des Regierungsrates steht für uns deshalb finanzpolitisch „Quer in der Landschaft“.
Eine Annahme würde von der Zuger Bevölkerung sicher nicht verstanden und wir würden uns damit unglaubwürdig machen.
Abschliessend eine kurze Stellungnahme zu den Hauptargumenten der Befürworter:

a) zum Standortvorteil
Einige Firmen, die sich bereits in Zug niedergelassen haben oder dies noch tun wollen, würden die Nähe der Kulturinstitutionen in Zürich und Luzern als Standortvorteil bewerten. wird argumentiert.
Dieses Argument ist nicht stichhaltig, weil wir nicht grundsätzlich gegen eine Beteiligung opponieren und bereits in den letzten 5 Jahren total 5 Mio. Franken freiwillig geleistet haben und weiterhin 1 Mio. Franken pro Jahr bezahlen wollen, bis der NFA in Kraft tritt.

b) zur Imageverbesserung bei einer Zustimmung
Dieses Argument basiert auf dem Motto „Wir geben etwas und bekommen dafür etwas“. Zu erwähnen ist hier beispielsweise, der Ausbau der Autobahn auf 6 Spuren, die Erdverlegung der Hochspannungsleitung in Baar oder der Bau einer Autobahnraststätte in Rotkreuz.
Die Frage ist: Hilft uns dieses Konkordat wirklich bei der Lösung dieser Probleme?
Das muss zumindest bezweifelt werden.

c) zum Argument, später gibt es einen schlechteren Vertrag
Das können wir uns nicht vorstellen, denn das vorliegende Konkordat wird sicher nicht unter den Kantonen neu ausgehandelt, nur weil wir Zuger im Moment nicht beitreten wollen. Wir denken die gewonnene Zeit sollte genutzt werden um die Kantone Aargau und Nidwalden ebenfalls in das Konkordat einzubinden.

d) zur Solidarität
Dieser Begriff ist spätestens im Zusammenhang mit der NFA Abstimmung im Kanton Zug ziemlich überstrapaziert.

Werner Villiger, Kantonsrat
6. Juli 2005

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