Stimmrecht braucht Entscheidungsfähigkeit
Am 30. November stimmt der Kanton Zug über eine Änderung der Kantonsverfassung ab. Neu sollen Menschen mit einer ausgeprägten geistigen Beeinträchtigung Stimm- und Wahlrecht erhalten. Ich halte das für falsch – nicht aus mangelnder Inklusion, sondern aus Respekt vor unserem politischen System und dem Prinzip der Entscheidungsfähigkeit.

Politische Rechte setzen voraus, dass jemand die Tragweite eines Entscheids versteht, Argumente abwägen kann und eigenständig urteilsfähig ist. Genau diese Urteilsfähigkeit ist bei schweren geistigen Beeinträchtigungen per Definition nicht gegeben. Wer im Alltag rechtlich geschützt werden muss, weil er seine eigenen Interessen nicht ausreichend wahrnehmen kann, dem tut man keinen Gefallen, wenn man ihm politische Verantwortung überträgt, die er faktisch nicht ausüben kann.
Es geht nicht um Ausgrenzung. Es geht auch nicht darum, einer Minderheit etwas vorzuenthalten. Es geht um gesunden Menschenverstand und um die Glaubwürdigkeit unserer direkten Demokratie. Die politische Stimme ist ein starkes Instrument. Sie gehört in die Hände von Menschen, die ihre Entscheidungen eigenständig treffen können – nicht in die Hände von gesetzlichen Vertretungen oder Betreuungspersonen, die am Ende faktisch für sie abstimmen würden.
Inklusion heisst: Teilhabe, Unterstützung, Respekt. Aber politische Rechte setzen zwingend voraus, dass jemand diese Rechte selbst ausüben kann. Genau das ist hier nicht gegeben.
Darum stimme ich am 30. November klar nein.
Alex Haslimann, Kantonsrat Risch

