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Strategische Interessen der Zuger Bevölkerung stehen auf dem Spiel

Die von den SBB beabsichtigte Bebauung des Güterbahnhof-Areals mit möglichst hohen Gebäuden fügt wichtigen strategischen Zuger Interessen massiven Schaden zu. Der Oekihof selber spielt dabei nur eine untergeordnete Rolle. Die absolut notwendige Freihaltung des Güterbahnhof-Areals hat für den Oekihof aber immerhin den „Nebeneffekt“, dass er dort bleiben kann wo er jetzt ist.

Das Gebiet „Güterbahnhof-Areal Süd“ und die „SBB Unterführung Gubelstrasse“ sind planerisch regelrechte „Hot Spots“, ein wahrer „gordischer Knoten“. Das weitaus wichtigste Bauvorhaben, das in diesem Bereich in den nächsten zwanzig bis dreissig Jahren realisiert werden wird, ist der NEAT-Bahnhof Zug.

Angeschlossen an den noch zu bauenden Doppelspur-Tunnel Zug-Goldau hat dieser NEAT-Bahnhof Zug weit über die Region Zug hinaus strategische Bedeutung. Die von Zürich herkommenden Hochgeschwindigkeits-Züge werden dannzumals zwischen Baar und Zug in einen Tunnel „abtauchen“, dann unterirdisch im Bahnhof Zug anhalten, um anschliessend durch den Doppelspur-Tunnel Richtung Gotthard weiterzufahren.

Dies ist kein „Hirngespinst“, sondern auch die Vision des Zuger Regierungsrates und des „Gotthard-Komitees“, der Interessengemeinschaft der Kantone und der Wirtschaft der dreizehn von der NEAT durchfahrenen Regionen.

Wer an der nördlichen Spitze auf den Bahnhof-Perrons der Geleise 2 bis 6 steht, kann sofort erkennen, dass der Oekihof-Güterschuppen genau da beginnt. Vor allem das Gelände südlich dieses Punktes will nun die SBB auf dem Güterbahnhof-Areal bahnfremd überbauen. Ausgerechnet dieses Gelände aber wird nicht nur für den umweltverträglichen Abtransport des Stadttunnel-Aushubmaterials benötigt, sondern eben auch für und während des Baus dieses NEAT-Bahnhofes Zug, vielleicht auch für dessen Anschlusswerke (Zugänge, Rolltreppen, Bushaltestelle, Kioske, Taxi etc) oder sogar teilweise für ihn selber.

All das ist zurzeit noch völlig offen! Es ist landesweit üblich, Gebiete, wo vermutlich öffentliche Infrastrukturbauten zu liegen kommen, präventiv mit einer Planungszone zu belegen, sprich ein Bauverbot zu verfügen bis Klarheit herrscht. Genau dies verlangt meine GGR-Motion. Dass dies schon längst hätte passieren müssen, ist unbefriedigend, aber nebensächlich. Besser spät als zu spät.

Wir müssen uns im weiteren auch von der Idee verabschieden, dass die SBB der einzige Gesprächspartner für diese Fragen sei. Die laufenden Bahnreformen I, II und III (weitere werden folgen) bringen die Liberalisierung des Bahnverkehrs mit sich: Die Eidgenossenschaft wird künftig die Bahn-Infrastruktur (Geleiseanlagen, Stellwerke, Bahnhöfe etc) besitzen und betreiben, mehrere Bahngesellschaften – auch ausländische – benützen dann diese Anlagen als gleichberechtigte „Netz-Nutzer“. Der Liberalisierung im Telekommunikations-Sektor ähnlich. Die Immobilien-Abteilung der SBB versucht jetzt quasi „in letzter Minute“, panikartig ihre Schäfchen ins „Trockene“ zu bringen. Denn: alles was als „Bahn-Areal“ verbleibt, wird den SBB sowieso bald „weggenommen“ und in ein eidgenössisches „Bahn-Infrastruktur-Unternehmen“ eingebracht werden. Mit ihrem äusserst kurzfristigen Profit-Denken sabotiert nun die SBB-Immobilienabteilung diese künftige Infrastruktur und gibt sinnlos Ressourcen frei, welche der künftigen Generation und den künftigen Bahn-Betreibern dann fehlen werden! Das wird die Allgemeinheit noch sehr teuer zu stehen kommen.

Ich hoffe sehr, dass sich die Zuger Behörden nicht übertölpeln lassen und die strategischen Interessen der Zuger Bevölkerung aktiv wahrnehmen werden.

Willi Vollenweider, Mitglied GGR und BPK der Stadt Zug

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