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SVP beschliesst JA Parole zur Abstimmung über die Frauensteinmatt

Am 28. November 2021 stimmen die Stadtzugerinnen und Stadtzuger ab über das Alterszentrum Frauensteinmatt und die geplante Veräusserung der Liegenschaft Frauensteinmatt im Unterbaurecht sowie die Übertragung der Rückstellungen an die Stiftung Alterszentren Zug. Der Vorstand der SVP Stadt Zug hat dazu die JA-Parole beschlossen und empfiehlt, diese Haltung ebenfalls den Stimmberechtigten der Stadt Zug.

Die Stiftung Alterszentren Zug (AZZ) ist bereits heute die Betreiberin verschiedener Alterszentren in der Stadt Zug, sie nimmt diese Aufgabe im Auftrag der Stadt Zug wahr. Der Stiftungsrat der AZZ wird ebenfalls durch den Stadtrat von Zug besetzt, somit handelt es sich defacto um eine Stiftung der Stadt Zug.

Das Alterszentrum Frauensteinmatt befindet sich im Eigentum der Stadt Zug, die anderen Liegenschaften (Herti, Neustadt und Waldheim) in jenem der AZZ. Die Veräusserung der Liegenschaft Frauensteinmatt im Unterbaurecht sowie der Übertrag der Rückstellungen an die AZZ ist somit folgerichtig.

Die Stadt Zug hat bis anhin das Alterszentrum Frauensteinmatt der AZZ vermietet. Dazu kommt, dass gemäss kantonalem Spitalgesetz Infrastrukturfinanzierung durch die stationären Betriebe der Langzeitpflege via Pensionstarif zu erfolgen haben. Damit setzt die Vorlage die gesetzlichen Vorgaben um und regelt die Verantwortlichkeiten zwischen der Stadt Zug und der AZZ neu in angemessener Art und Weise. Es wird primär eine Entflechtung der Aufgaben zwischen AZZ und Stadt Zug vorgenommen.

Der Vorstand der SVP Stadt Zug erachtet dies als sinnvolles und angemessenes Vorgehen und hat dem Geschäft bereits im Grossen Gemeinderat von Zug zugestimmt. Entsprechend empfiehlt der Vorstand der SVP Stadt Zug die JA-Parole.

Für die SVP Stadt Zug
Gregor R. Bruhin, Präsident

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