SVP Cham verlangt die Abschaffung der Konzessionsgebühr für Strom und Wasser per 1. Januar 2020
Mit der Erhebung von 9.94% Konzessionsgebühr zu Gunsten der Einwohnergemeinde Cham, werden die Kosten für Strom und Wasser für Haushalte und Gewerbe verteuert. Für eine Familie macht dies jährlich zwischen CHF 100.- und CHF 200.- aus. Dieser Betrag ist unabhängig vom jeweiligen steuerbaren Einkommen und trifft dadurch finanzschwächere Haushalte stärker. Ebenfalls stark betroffen von dieser Gebühr sind verarbeitendes Gewerbe und Gastronomiebetriebe.

Am 5. Juli 2016 beschloss der Gemeinderat die Wiedereinführung der maximal zulässigen Konzessionsgebühr für Wasser und Strom auf den 1. Januar 2017. Diese damals vertretbare Massnahme, im Hinblick auf das vorgesehene kantonale Entlastungsprogramm, das der Gemeinde Mehraufwände in Millionenhöhe beschert hätte, ist aktuell nicht mehr nötig. Mit dem negativen Abstimmungsentscheid der kantonalen Abstimmung im November 2016 («Entlastungsprogramm 2015-2018») wurde das Vorhaben gestoppt. Die Konzessionsgebühr wurde aber trotzdem eingeführt und bis heute nicht rückgängig gemacht. Die Einnahmen durch diese Gebühren betrugen im Jahr 2018 rund CHF 1.3 Mio. und im Jahr 2017 CHF 1.2 Mio.
Aus heutiger Sicht und auf Grund der ausgezeichneten Jahresabschlüsse der letzten Jahre inklusive hohen Rückstellungen im Rechnungsjahr 2018, ist die Konzessionsgebühr kaum mehr vertretbar. Cham erhebt heute die höchste Konzessionsgebühr aller Zuger Gemeinden. Zug, Baar, Risch, Walchwil 0%, Hünenberg, 1.4%, Menzingen 3.56%, Neuheim 8.38%, Oberägeri 9.29% und Unterägeri 9.55%.
Aus all diesen Gründen verlangt die SVP Cham mittels einer im Juni 2019 eingereichten Motion, die Aufhebung der Konzessionsgebühr für Wasser und Strom per 1. Januar 2020.
SVP Cham
Hans Jörg Villiger, Präsident
Marc Plüss, Vizepräsident