SVP fordert die umfassende Überarbeitung des vorgeschlagenen städtischen Kulturreglements
Der Stadtrat von Zug hat mit Eingabefrist vom 12. September 2021 das Vernehmlassungsverfahren zum neuen städtischen Kulturreglement gestartet. Dieses Reglement geht auf die Motion der Fraktionen SVP und GLP im GGR zurück, welche die Erarbeitung eines städtischen Kulturreglementes forderten. Für die SVP ergibt sich im Grundsatz die Notwendigkeit für ein neues Kulturreglement aus den erheblichen Missständen in der Betriebs- und Buchführung der städtischen Kulturabteilung bis 2019. Die SVP Stadt Zug stellt mit Befriedigung fest, dass die Bereinigung der jahrelangen früheren geradezu katastrophalen Unzulänglichkeiten mit einigem Erfolg voranschreitet.

Der Stadtrat von Zug leitet das Vernehmlassungsverfahren mit dem Grundsatz ein, dass es ein schlankes Reglement braucht. Die SVP Stadt Zug teilt diese Auffassung, stellt gleichzeitig jedoch fest, dass das vorgeschlagene Reglement alles andere als schlank gehalten ist. Dies ist insofern unverständlich, weil eine entsprechende Vorlage für ein städtisches Kulturreglement bereits existiert. Dies mit dem geltenden «Gesetz über die Förderung des kulturellen Lebens» des Kantons Zug (BGS 421.1). Mit lediglich sechs Paragrafen ist es ein äusserst schlankes Gesetz, das sinngemäss praktisch 1:1 von der Stadt Zug übernommen werden könnte. Die aktuelle Reglementsvorlage strotzt hingegen von diversen undefinierten Paragrafen, welche im Endeffekt je nach Interpretation breites staatliches Wirken möglich machen würde. Ebenfalls beinhaltet das neue Reglement verschiedenste Paragrafen die bereits in anderen Rechtsgrundlagen festgehalten sind.
Wir fordern den Stadtrat daher auf, sein vorgeschlagenes Reglement nochmals in Bezug auf das kantonale Gesetz zu überarbeiten, stark zu vereinfachen und gezielt zu verschlanken. In der uns heute vorliegenden Fassung ist dieses Reglement für unsere Partei nicht unterstützungswürdig. Nur eine massive Verschlankung ist für uns die Voraussetzung dafür, dass wir das neue Reglement allenfalls unterstützen könnten. Wir behalten uns jedoch ausdrücklich weitergehende Anträge unserer GGR-Fraktion im parlamentarischen Prozess sowie notfalls das fakultative Referendum als Massnahmen vor.
Für die SVP Stadt Zug
Gregor R. Bruhin, Präsident