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SVP Fraktion reicht zwei dringliche Vorstösse gegen die Maskenpflicht und für die Stärkung des Parlamentes bei Corona-Massnahmen ein

Die Kantonsratsfraktion der SVP Kanton Zug hat heute zwei Vorstösse im Zuger Kantonsrat eingereicht. Mit einem dringlichen Postulat wird der Regierungsrat aufgefordert, die am 10. Oktober verordnete erweiterte Maskenpflicht wieder aufzuheben.

Mit einer dringlichen Änderung des Gesundheitsgesetzes soll die Zuständigkeit für generelle Massnahmen gemäss Bundesgesetz über die Epidemie vom Regierungsrat auf das Parlament übertragen werden, wobei die vom Regierungsrat getroffenen generellen Massnahmen wie die Maskenpflicht aufgehoben werden.

Beide Vorstösse sind eine Reaktion auf die vom Regierungsrat verordnete erweiterte Maskenplicht im Kanton Zug. Im Gegensatz zum Regierungsrat des Kantons Zug ist die SVP-Fraktion nicht der Ansicht, dass eine Maskenpflicht ein verhältnismässig geringer Eingriff in die Freiheit der Bürger ist. Die Maske beschneidet die ungehinderte Atmung und schränkt den spontanen Austausch und Dialog zwischen den Bürgern ein. Sie verbreitet zudem eine pathologisierende und einschüchternde Atmosphäre. Hinzukommt, dass der Effekt von Masken als Schutz vor der Ansteckung unklar ist. Umso fragwürdiger ist ein solcher Eingriff in die persönliche Freiheit und weitere Freiheitsrechte gemäss Kantons-, Bundesverfassung und Europäischer Menschenrechtskonvention.

Für die Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Manuel Brandenberg, Kantonsrat
Fraktionschef

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