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Touristen-Sprachniveau darf für Einbürgerungen nicht genügen

Wer sich einbürgern lassen will, muss erfolgreich integriert sein. So steht es im eidgenössischen Bürgerrechtsgesetz. Was aber heisst das?

Ein Schlüsselkriterium ist die Sprache. Wer nicht gut Deutsch kann, kann nicht erfolgreich integriert sein. Die Sprache ist der Schlüssel zu Land und Leuten, zu Gesellschaft, Arbeitswelt, Politik und Kultur. Die Bürgerrechtsverordnung regelt die sprachlichen Mindestanforderungen. Sie verweist dafür auf den sechsstufigen europäischen Referenzrahmen für Sprachen: Wer sich einbürgern lassen will, muss mindestens B1 mündlich (Stufe 3) und A2 schriftlich (Stufe 2) aufweisen.

Diese Vorgabe ist zu tief. Wer schriftlich A2 aufweist, kann nur einfachste Kurztexte lesen, beispielsweise eine Speisekarte oder einen Fahrplan, aber keine Zeitung. Wer mündlich B1 aufweist, kann zwar die meisten Situationen bewältigen, denen man als Tourist auf Reisen begegnet, aber kein normales Gespräch mit Einheimischen führen. Dennoch haben der Kanton Zug und viele andere Kantone das Bundesminimum (A2/B1) übernommen.

Dolmetscher für «Neu-Schweizer»

Es ist eine traurige Tatsache: Immer öfter benötigen Behörden Dolmetscher, um sich mit «Neu-Schweizern» zu verständigen. Übersetzer und «Kulturvermittler» für Eingebürgerte an Schulen für Elternabende und Elterngespräche sind auch im Kanton Zug keine Einzelfälle. Selbst die SP hat erkannt, dass die Sprachkompetenzen von Eingebürgerten nicht genügen. So schlägt etwa die Luzerner SP vor, dass Abstimmungsunterlagen künftig auf Englisch und andere Sprachen übersetzt werden, um Eingebürgerten die politische Teilhabe zu erleichtern.

Soll man mangelnde Sprachkenntnisse wirklich mit Übersetzungen wettmachen? Nein, auf keinen Fall. Vielmehr muss die sprachliche Integration von Einbürgerungswilligen stärker gefördert werden. Wenn man für Schweizer Bürgerinnen und Bürger Übersetzungen organisieren muss, stimmt etwas nicht.

Ein Austausch mit Einheimischen muss spontan und unkompliziert möglich sein. Wer sich im Kanton Zug einbürgern lassen will, muss mehr können, als bloss eine Speisekarte oder Fahrplan verstehen. Das Kriterium der Sprache muss bei der Einbürgerung deshalb wieder mehr Gewicht erhalten. Dafür braucht es mündlich und schriftlich eine Anhebung des Sprachniveaus.

Es geht wohlgemerkt nicht um Aufenthaltsbewilligungen, sondern immerhin um das Schweizer Bürgerrecht. Wir wollen nicht möglichst viele, sondern nur gut integrierte neue Mitbürgerinnen und Mitbürger – mit denen wir uns problemlos auf Deutsch und ohne Dolmetscher unterhalten können.

SVP-Motion verlangt Anhebung des Sprachniveaus

Die SVP im Zuger Kantonsrat hat im vergangenen Frühling deshalb eine Motion zur Verschärfung des kantonalen Bürgerrechtsgesetzes eingereicht. Wer sich in Zug einbürgern will, soll künftig Deutsch mündlich B2 (statt nur B1) und schriftlich B1 (statt nur A2) nachweisen müssen. Diese Mindestanforderungen kennen heute schon die Kantone Schwyz, Nidwalden und Thurgau. In St. Gallen und Baselland wird mündlich und schriftlich B1 vorausgesetzt. Es gibt keinen vernünftigen Grund, weshalb im Kanton Zug ein tieferes Sprachniveau für den Schweizer Pass genügen soll.

Michael Riboni, Kantonsrat, Baar

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