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Über 100 Jahre verfassungswidrig gewählt?

Laut Bundesgerichtsentscheid ist unser Wahlsystem verfassungswidrig. Nach diesem Entscheid haben wir nun über 100 Jahre im Kanton Zug verfassungswidrig gewählt. Demokratisch hat der Souverän die Verfassung des Kantons Zug im Jahre 1894 angenommen. Nun entscheidet ein Gericht, über den Köpfen der Bevölkerung, dass unser Wahlverfahren nun ungültig sein soll?

Die hochgepriesene Lösung: „Ein neues Wahlverfahren nach der Methode Pukelsheim“
Dass mit der Sitzzuteilung nach der Methode Pukelsheim der Wille der Stimmberechtigten in der Sitzverteilung im Kantonsrat am gerechtesten abgebildet wird, ist nach meiner Auffassung eine völlig falsche Annahme!

Ich bin überzeugt, dass das bisherige Wahlverfahren im Kanton Zug am demokratischen und dementsprechend auch vorzuziehen ist.
So möchte ich auch in Zukunft, dass die Zuger Gemeinden ihre Vertreter in den Kantonsrat wählen können. Mit der Methode Pukelsheim werden die Kompetenzen teilweise dem Kanton übertragen. Neu kann es durchaus sein, dass am Schluss die übrigen Stimmen von einer Gemeinde in eine andere Gemeinde übertragen und addiert werden. Das kann dazu führen, dass kleinere Parteien in einer Gemeinde einen Sitz erhalten können, obwohl ihr Wähleranteil in dieser Gemeinde dafür nicht ausreichen würde.

Das Wahlverfahren mit der Methode Pukelsheim ist grundsätzlich falsch oder wie erklären die Befürworter, dass wir bei diesem sogenannten „gerechteren-Verfahren“ einen zusätzlichen Absatz 1bis einführen mussten welcher lautet: „In jedem Wahlkreis bekommt die stimmenstärkste Liste mindestens einen Sitz.“?
Ohne diesen Absatz könnte es mit der Methode Pukelsheim nämlich vorkommen, dass die stimmenstärkste Liste, aufgrund der neuen Regelungen in einer Gemeinde kein Anrecht auf ein Kantonsratsmandat hat. Wie erklärt man den Stimmbürgern, dass die stimmenstärkste Liste das Mandat an eine stimmenschwächere Liste abgeben müsste? Das widerspricht jedem demokratischen Rechtsverständnis.

Genau bei diesen sogenannten „Unterzuteilungen“ sind Zweifel gegenüber der Nachvollziehbarkeit angebracht, denn diese werden von einem Computerprogramm vollzogen. Rein logisch bedacht, scheint mir ein Computerprogramm, welches für den Stimmbürger mathematisch nicht herleiten oder fundieren lässt, der Willkür derjenigen Person ausgesetzt, welche das Programm bedient und zu einem Ergebnis bringt.

Der vom Bundesgericht definierte Grenzwert von 10% notwendigen Stimmenanteilen für ein Kantonsratsmandat, erachten ich als Affront gegenüber den Stimmbürgerinnen und Stimmbürger. Bei diesem Bundesgerichtsurteil handelt es sich um einen starken Eingriff in die Autonomie und die Souveränität des Kantons Zug. Leider hat es das Bundesgericht verpasst, den Steilpass aus dem Kanton Zug aufzunehmen und seine Praxis zu überdenken

Beni Riedi, SVP Kantonsrat Baar

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