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Überflüssiges Gesetz
Der Staat soll nur dort präventiv wirken, wo es keine Alternative zum staatlichen Handeln gibt. Dies ist selten bis nie der Fall. Im Bericht und Antrag des Regierungsrates betreffend dem neuen Gesetz über die Haltung von Hunden (Hundegesetz HuG) erblickt die SVP Kanton Zug überdies kaum präventive Massnahmen, sondern vor allem Sanktionen und eine Versicherungspflicht. Beides sind Vorschriften, welche dem schmerzhaft geplagten Biss-Opfer wenig oder höchstens marginale Linderung bringen.
Bevor ein neues Gesetz geschaffen wird, sollten zuerst die bestehenden Vorschriften umgesetzt bzw. kontrolliert werden. Ich bezweifle, dass mit einem neuen Hundegesetz inskünftig weniger Menschen und Tiere von Hunden gebissen werden oder schlimme Vorfälle mit schweren Verletzungen verhindert werden können. Oder denken Sie, dass die Bevölkerung vor eventuell beissenden Hunden besser geschützt ist, indem ein Gesetz erlassen wird, bei dem faktisch eine Leinenpflicht für alle Hunde im Wald und am Waldrand vorgeschrieben wird? Schützt man die Bevölkerung mit neuen Vorschriften, die erlauben mit vier, nicht aber mit fünf Hunden an der Leine zu spazieren?
Zurzeit verfügen im Kanton Zug sechs Gemeinden über ein Hunde-Reglement, wobei sich diese stark voneinander unterscheiden. Falls im Zusammenleben von Hunden und Menschen tatsächlich ein erhebliches Problem bestehen würde, wären in den anderen fünf Gemeinden bestimmt Hunde-Reglemente ausgearbeitet worden, bzw. hätten Kommunalpolitiker solche gefordert. Ich bin der Ansicht, dass es den Zuger Gemeinden freigestellt bleiben soll, ob und in welchem Rahmen sie ein Hunde-Reglement ausarbeiten wollen. Meines Erachtens wird hier ein Gesetz auf Vorrat geschaffen, welches vor dem Hintergrund der relativ geringen Problematik als übertrieben und unnötig angesehen werden kann. Schlussendlich kann kein Gesetz einen Hundebiss verhindern. In der Verantwortung stehen die Hundehalter!
Beni Riedi, Baar
SVP Kantonsrat
SVP Kantonsrat