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Unberechtigte Vorwürfe gegenüber der Gemeinde Cham

Der Gemeinde Cham wurde in den letzten Wochen in verschiedenen Leserbriefen kurzsichtiges Handeln vorgeworfen. Es betrifft ein Bauprojekt von 2 Wohnhäusern an der Feldstrasse/ Eichmattstrasse mit 24 Wohnungen und entsprechenden Parkplätzen in der Tiefgarage. Die Parzelle ist in der Bauzone und in diesem Bereich das letzte Stück Bauland auf Chamer Boden.

Die Leserbriefschreiber, die ebenfalls in neueren Wohngebäuden an der Feldstrasse wohnhaft sind, werfen nun der Gemeinde vor, mit der Bewilligung der Erschliessung dieser Wohnhäuser den Schulweg unsicher zu machen. Dies, weil die Schüler künftig die UCH (Umfahrung Cham-Hünenberg) überqueren müssten. Weiter wird geschrieben, dass die Gemeinde den letzten grünen Flecken mit unsinnigen und überdimensionierten Überbauungen bebauen lasse. Auch von bereits vorliegenden Bewilligungen ist die Rede. Diese Aussagen sind falsch und machen eine sachliche Richtigstellung erforderlich.

1. Eine Baubewilligung wurde nach Rückfrage bei der Gemeinde bis heute nicht erteilt. Ein Baugesuch ist noch lange keine Baubewilligung.
2. Die Schüler müssen keinesfalls die künftige UCH überqueren. Die Umfahrungsstrasse führt weit weg von der beanstandeten Bebauung vorbei.
3. Richtig ist, dass die Eichmattstrasse als Verbindungsstrasse zwischen Hünenberg See und Hünenberg Dorf geplant und gebaut worden ist. Im Richtplan ist diese als Verbindungsstrasse zum Anschluss Schlatt der UCH in Hünenberg festgesetzt.
4. Die 2 Bauten sollen in Einzelbauweise erstellt werden und halten sich an die Zonenvorschriften. Mit einer Arealbebauung wäre allenfalls sogar eine höhere Ausnutzung realisierbar. Im Sinne von sparsamem Umgang mit Bauland lohnt es sich vielleicht eine solche Variante zu prüfen.

Liebe Leserbriefschreiber, niemand ist grundsätzlich erfreut, wenn in der Nachbarschaft gebaut wird, wenn geliebte Ausblicke eingeschränkt werden und die Verkehrsbelastung zunimmt. Aber bitte bedenken sie, alle unsere Häuser und Wohnungen wurden irgendwann gebaut. Zonenpläne und Bauvorschriften geben Rechtssicherheit und Berechenbarkeit über Jahre hinaus. Es ist legitim Eigeninteressen voranzustellen, aber man sollte dabei immer bei den korrekten Fakten bleiben.

Hans Jörg Villiger, Präsident SVP Cham

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