Mitmachen
Artikel

Unsere Verfassung ist nicht verhandelbar

Bis im Jahre 2012 war man sich in der Schweiz einig: Eine Bestimmung der Bundesverfassung (genehmigt durch Volk und Stände) geht einem internationalen Vertrag vor.

So lehrten die Staatsrechtler Ulrich Häfelin und Walter Haller in den neunziger Jahren in ihrem Lehrbuch “Bundesstaatsrecht” etwa den Vorrang der Bundesverfassung gegenüber von Staatsverträgen. Und noch am 5. März 2010 hielt der Bundesrat in seinem Bericht zum Verhältnis und Völkerrecht ausdrücklich fest: “In keinem Staat wird dem Völkerrecht uneingeschränkt der Vorrang vor dem Landesrecht eingeräumt”.

Diese über Jahrzehnte bewährte Ordnung wurde im Jahre 2012 durch das Bundesgericht auf den Kopf gestellt, indem dieses wegen “Vorgaben” des Europäischen Gerichtshofes einer demokratisch legitimierten Verfassungsbestimmung die rechtliche Durchsetzung versagte. Seit 2012 steht also plötzlich das allgemeine Völkerrecht über der Bundesverfassung.

Die Selbstbestimmungsinitiative will nichts anderes, als die Regelung vor 2012 so in die Verfassung zu schreiben, dass für alle klar ist: Die demokratische Schweizer Verfassung ist nicht verhandelbar und steht über internationalen Verträgen (mit Ausnahme des zwingenden Völkerrechts).

Sagen deshalb am 25. November auch Sie JA zur Selbstbestimmungsinitiative. Denn hier in der Schweiz bestimmen wir, die Bürgerinnen und Bürger dieses Landes!

Michael Riboni, Kantonsrat und Jurist (MLaw), Baar

Artikel teilen
Kategorien
#baar
weiterlesen
Website SVP Schweiz
Kontakt
SVP Schweizerische Volkspartei Kanton Zug, Postfach, 6300 Zug
Telefon
079 680 17 44
E-Mail
Social Media
Besuchen Sie uns bei:
Wir verwenden Cookies, um Inhalte und Anzeigen zu personalisieren, Funktionen für soziale Medien anbieten und Zugriffe auf unsere Webseite analysieren zu können. Ausserdem geben wir Informationen zur Nutzung unserer Webseite an unsere Partner für soziale Medien, Werbung und Analysen weiter. Details ansehen
Ich bin einverstanden