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Unterschutzstellung des Alpenblicks in Cham

Leserbrief zur Diskussion in der Zentralschweiz am Sonntag vom 12. August und dem Kommentar von Herrn Brandenberg zur Unterschutzstellung des Alpenblicks.

„Ich danke Herrn Brandenberg für die objektive Aufnahme des Themas der Arbeit der Zuger Denkmalpflege des Kantons Zug. Gerne möchte ich als quasi Direktbetroffener nachstehend noch ein paar Ergänzungen anbringen, die uns als Bauherrin wichtig erscheinen.

Die Grundproblematik und damit der grosse Geburtsfehler des Denkmalschutzgesetzes ist die, dass die Substanzerhaltung in den Vordergrund gestellt wird und an dieser Grundhaltung nicht gerüttelt werden darf. Wohngebäude aus den 60er Jahren, aber auch die aus der heutigen Zeit sind nicht für die Ewigkeit gebaut und was nicht für die Ewigkeit gebaut ist, kann auch nicht ewig substanzerhalten werden. Das ist eigentlich logisch und klar.

Wir selber haben dem Amt für Denkmalpflege mehr als eine Hand gereicht. Wir waren, zusammen mit der Gemeinde Cham und den anderen Grundeigentümern bereit, die bauliche Grundsituation (Footprint) und die Architektursprache des Alpenblicks zu schützen. Damit wäre auch eine neue Überbauung immer noch gleich daher gekommen, aber wir könnten die Gebäude wenigstens technologisch auf den neusten Stand bringen. Das wollte man aber partout nicht. Leider!

Wir wurden gezwungen, mittels mehreren fundierten Gutachten die schlechte bauliche Situation darzustellen, selbstverständlich auf eigene Kosten. Diese Abklärungen müssten eigentlich vom Amt gemacht werden und nicht von den Eigentümern, die sich mit viel Geld gegen solch sinnloses Handeln wehren müssen. Diese Kosten werden wir selbstverständlich der Direktion des Innern weiterverrechnen.

Noch enttäuschender war, dass das Amt für Denkmalpflege, statt sich mit der Situation auseinanderzusetzen, das Eidgenössische Amt für Denkmalpflege auf den Plan rief. Diese taten dann in einer architekturphilosophischen Abhandlung kund, dass der Kanton Zug quasi nicht mehr existieren könne, wenn die alten Häuser im Alpenblick durch neue, gleichaussehende ersetzt werden. Wenn man die Verantwortung nicht tragen will, sucht man die Argumente bei der nächsthöheren Instanz. Das ist bei allen schwach geführten Ämtern (und Firmen) der normale Reflex.

Die vielen Reaktionen mir gegenüber nach dem Artikel von Rahel Hug beweisen mir eines. Auf diesem Amt ist man auf Arbeits- und Beschäftigungssuche. So will man zum Beispiel die berühmten Terrassenhäuser am Terrassenweg in Zug schützen! Ich frage mich, was das soll?

Es ist höchste Zeit, dass das kantonale Parlament nun klare Bedingungen setzt, damit die schikanierenden „Amokläufe“ dieses schlechtgeführten Amtes nicht noch weitere unsinnige Kosten verursachen. Zurück zur Aufforderung an die bürgerliche Seite von Herrn Brandenberg: wir sind sehr wohl am Schutz unserer Heimat interessiert, aber nur dort, wo es Sinn macht und nicht flächendeckend, wie das die Linken sehen. Der daraus resultierende volkswirtschaftliche und auch finanzielle Schaden wäre viel zu gross.

Adrian Risi, Zug
VR Präsident Risi Immobilien AG

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