Verhüllungsverbot: „Diskriminierung der Frau oder Geleichberechtigung für Alle“
In unserer Schweiz sind wir uns gewohnt in die Augen und im Normalfall ins Gesicht unserem Gegenüber zu schauen. Aus gesundheitlichen Gründen tragen wir Gesichtsmasken. Zur Sicherheit setzen wir uns beim Motorradfahren einen Helm auf. In den kalten Winterzeiten ziehen wir uns einen Schal ins Gesicht oder bei der Fasnacht tragen wir des einheimischen Brauches wegen Masken, Frauen wie auch Männer. Dies wird auch weiterhin so bleiben, auch nach der Annahme vom Verhüllungsverbot.

Was nicht mehr erlaubt ist, wenn linke vermummte Chaoten Häuser besetzen, am 1. Mai Innenstädte zerstören oder wie im Umfeld der Reithalle in Bern Chaos verbreiten. Hier können zusätzlich auch nur mitgegangene Vermummte bestraft werden.
Beim radikalen politischen Islam tragen nur die Frauen Gesichtsmasken und Ganzkörperverschleierungen! Eine klare Unterdrückung der Frauen. Nach Artikel 8 der Bundesverfassung, sind Frau und Mann geleichberechtig!
Wenn Sie dem zustimmen können, dass die Gleichberechtigung für Alle gilt und Sie die Verhüllung als Diskriminierung der Frau sehen, stimmen Sie Ja zum Verhüllungsverbot.
Rainer Suter, Cham
SVP Kantonsrat