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Völkerrecht auch für das Schweizervolk

Als bürgerlicher Politiker kann ich viele linke Positionen zumindest nachvollziehen, auch wenn sie nicht meiner Ansicht entsprechen (z.Bsp. Ausbauwünsche betreffend Sozialstaat und Arbeitnehmerschutz). 
Wie man sich aber allen Ernstes dagegen stellen kann, dass Gewalttäter aus dem Land entfernt werden, ist mir schlicht unverständlich. Diese Massnahme schützt die Schwächsten und dient der ganzen Gesellschaft (ausser natürlich den betroffenen Kriminellen, die aber aus freiem Willen und in Kenntnis der drohenden Folgen gewählt haben straffällig zu werden). Insbesondere schützt es auch die grossmehrheitliche nicht kriminelle ausländische Wohnbevölkerung vor pauschalen Verurteilungen und Vorurteilen denen sie wegen einzelnen Delinquenten ausgesetzt sind.
Die Gegner der Durchsetzungsinitiative sprechen immer davon, dass sie gegen das Völkerrecht verstösst. Hier geht es aus meiner Sicht um einen völkerrechtlichen Rechtssatz, dem zufolge jede Nation das Recht hat, frei, also unabhängig von ausländischen Einflüssen, über ihren politischen Status, ihre Staats- und Regierungsform sowie wirtschaftliche und soziale Entwicklungen zu entscheiden. 
Da die zuständige Bundesrätin dem Schweizer Souverän mit allen Mitteln versucht den Abgelehnten Gegenvorschlag unter zu jubeln und dem Volk somit verwehrt sich selber zu definieren, untergräbt sie nach meiner Meinung selber das Völkerrecht.
Daniel Burch
Kantonsrat SVP, Steinhausen

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