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Völkerrecht darf unsere Souveränität nicht aushöhlen

In unserer Bevölkerung bestehen offenbar grosse Wissenslücken über die Bedeutung des Begriffs „Völkerrecht“, die von Hunderten von „Spin Doctors“ in der Bundesverwaltung und mehreren Organisationen mit der Bezeichnung „Suisse“ im Namenszug, skrupellos zur Irreführung der Stimmbürger ausgenützt werden.

Bei einer Umfrage, ausgerechnet von „Operation Libero“, konnte jeder Zweite zum Begriff „Völkerrecht“ keine Beschreibung abgeben. Die Wahrscheinlichkeit ist gross, dass Leute mit Halbwissen auf Staatspropaganda anfällig sind. Darum hier ein Rückblick auf die Entstehung dieses Sammelbegriffs:

„Völkerrecht“ gründet vor allem auf Verträgen zwischen Staaten. In solchen Verträgen werden oft subsidiäre „Behörden“ und Organismen geschaffen, die dann ihrerseits Richtlinien, Chartas, Pakte, Empfehlungen, Urteile, graue und schwarze Listen etc. erlassen. Kurzum – sie umfassen praktisch alle Aspekte des gesellschaftlichen Lebens. Aber wer steckt denn nun wirklich hinter dieser überflüssigen Parallelrechtsordnung?

Es sind von den Regierungen eingesetzte, fürstlich honorierte Funktionäre, Günstlinge und verdienstvolle Parteikader mit oder ohne juristische Ausbildung, die in Strassburg „internationales Recht“ auslegen, ähnlich den mächtigen „Gesetzeserfindern“ in Brüssel. Bar jeder demokratischen und finanziellen Kontrolle treiben sie Globalisierung der Politik und des Rechts voran und mehren damit ihren eigenen Einfluss und ihr Prestige.

Die Selbstbestimmungs-Initiative will auf keinen Fall die Mitgliedschaft im EGMR kündigen, sondern lediglich die legitimen Mitwirkungsrechte des Schweizer Souveräns sicherstellen. Es darf nicht sein, dass drei Richter einer Unterabteilung unseres Bundesgerichts in einem 3 : 2 – Zufallsentscheid und in Missachtung einer Volksabstimmung verfügen, dass die Personenfreizügigkeit unserer Bundesverfassung vorgehe und ein brutaler deutscher Schläger deshalb nicht ausgewiesen werden dürfe.

Bei einem Nein ist auch die Alpen-Initiative endgültig gescheitert, ebenso werden im Hinblick auf die Religionsfreiheit das Minarett- und das zur Abstimmung gelangende Vermummungsverbot vermutlich mit Erfolg in Strassburg angefochten. Der Schweizer Musterknabe setzt alle Strassburger Urteile widerspruchslos um, im Gegensatz etwa zu Italien, das die Sache etwas lockerer angeht oder anderen, die die Strassburger Urteile überhaupt nicht umsetzen – ohne Folgen, wogegen bei uns wichtige Volksabstimmungen heute und in Zukunft einfach ins Leere verpuffen.

Eine grosse Volksmehrheit wünscht keinen Richterstaat, in dem internationale Justizbeamte bei uns durch die Hintertür zu Gesetzgebern mutieren. Die Judikative muss Judikative bleiben und hat in der Gesetzgebung unseres Landes absolut nichts verloren. Die oberste Legislative ist bei uns das Volk.

„Wehret den Anfängen“ einer stillen Vereinnahmung durch richterliche Präzedenzfälle, wie von Staatsrechtler Daniel Thürer seinerzeit dem Bundesrat in seinem Gutachten vorgeschlagen. (Die EU und der europäische Gerichtshof wären automatisch für ganz Europa – auch für die Schweiz – zwingend oberste und letzte Instanz – Volk hin oder her !!).

Robert Nieth, Walchwil

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